Urlaubsvergütung

Die Urlaubsvergütung ist eine Unterstützungsleistung, die Apothekenbetrieben einen Teil jener Belastung abnimmt, die aus dem erhöhten Urlaubsanspruch von Dienstnehmern resultiert.

Was vergütet die Gehaltskasse unter dem Titel "Urlaubsvergütung"?

Wenn ein angestellter Apotheker auf gesetzlicher oder dienstrechtlicher Grundlage einen über das gesetzliche Mindestausmaß von fünf Wochen hinausgehenden Urlaubsanspruch hat, so vergütet die Gehaltskasse auf Ansuchen die Umlage für diesen über das gesetzliche Mindestausmaß hinausgehenden Zeitraum. Der Umfang der Vergütung ist mit zwei Wochen pro Arbeitsjahr und Dienstnehmer beschränkt.

Was geschieht, wenn der Urlaub infolge Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt wird?

Die Vergütung wird auch dann gewährt, wenn der offene Urlaubsanspruch wegen Beendigung des Dienstverhältnisses in Geld abgegolten wird.

Wer hat überhaupt einen über fünf Wochen hinausgehenden Urlaubsanspruch?

Mehrere Bestimmungen regeln den erhöhten Urlaubsanspruch. Es gilt jeweils die günstigste.
Nach dem Urlaubsgesetz gebührt nach 25 Dienstjahren im laufenden Arbeitsverhältnis (inklusive zahlreicher anrechenbarer Zeiten) ein Urlaubsanspruch von sechs Wochen.
Nach dem Kollektivvertrag für pharmazeutische Fachkräfte gebührt ein Urlaub von sechs Wochen ab dem Arbeitsjahr, in das der Beginn des 14. Gehaltskassendienstjahres fällt.
Kriegsbeschädigte mit einer mindestens 50%igen Invalidität sowie Arbeitsinvalide haben laut Kollektivvertrag einen Anspruch auf eine Woche Zusatzurlaub.
Auch manche Dienstordnungen für Krankenhausapotheker sehen zusätzlichen Urlaub vor.

Gibt es für Ansuchen um Urlaubsvergütung eine Frist?

Ja. Der Apothekenleiter muss um die Vergütung binnen eines Jahres nach Konsumierung des gesamten Jahresurlaubes durch den betreffenden Dienstnehmer ansuchen. Für das Ansuchen verwenden Sie bitte das von der Gehaltskasse bereitgestellte Formular.

Nähere Informationen:  

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414-222

Links zu diesem Thema:

E-Formular: Urlaubsvergütung (Login erforderlich)
Papierformular Urlaubsvergütung