Mitgliedsbeiträge

Sämtliche Mitglieder der Pharmazeutischen Gehaltskasse müssen Mitgliedsbeiträge an die Gehaltskasse entrichten, aus denen dann verschiedene Leistungen finanziert werden.

An welcher Bemessungsgrundlage orientieren sich die Mitgliedsbeiträge zur Gehaltskasse?

Da muss man unterscheiden: Die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder in der Abteilung der Dienstnehmer werden ausgehend von der Höhe der Gehaltskassen-Bezüge berechnet, Mitglieder aus der Abteilung der Dienstgeber bezahlen sowohl umsatzabhängige Mitgliedsbeiträge als auch solche, die von Zahl und Dienstausmaß der beschäftigten pharmazeutischen Fachkräfte abhängen. Für manche Gruppen von Mitgliedern gibt es auch nominell fixe Mitgliedsbeiträge.

Wie viel bezahlt nun ein durch die Gehaltskasse besoldeter berufsberechtigter Apotheker an Mitgliedsbeiträgen?

Jeder durch die Gehaltskasse besoldete berufsberechtigte Apotheker bezahlt derzeit 4,5 % seines GK-Schemabezuges an Mitgliedsbeiträgen. Allfällige Familienzulagen werden ebenfalls mit 4,5 % an Mitgliedsbeiträgen belastet. Von diesen 4,5 % werden 0,6 %-Punkte zweckgewidmet für die Zusatzaltersversorgung Statut B eingehoben. Die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sind hingegen beitragsfrei. Die Mitgliedsbeiträge werden gleich im Abzugswege einbehalten.

Wofür werden diese Mitgliedsbeiträge verwendet?

Diese Mitgliedsbeiträge fließen zur Gänze in den Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds (Wufo) und dienen der Finanzierung der Leistungen dieses Fonds, wobei 0,6 %-Punkte für die, auf dem Kapitalansparverfahren basierende Altersversorgung (Statut B) zweckgewidmet sind.

Welche Mitgliedsbeiträge bezahlen Riskenausgleicher, die ja nicht von der Gehaltskasse besoldet werden?

Riskenausgleicher bezahlen ebenfalls 4,5 % (davon ebenfalls 0,6 %-Punkte für das Statut B) und zwar von der (fiktiven) Gehaltskassen-Besoldung, die sie erhielten, hätten sie nicht auf die Besoldung durch die GK verzichtet. Da die Riskenausgleicher keine Bezüge von der Gehaltskasse angewiesen erhalten, können deren Mitgliedsbeiträge auch nicht im Abzugswege einbehalten werden. Sie werden vielmehr im Wege der Vorschreibung von der Apotheke als Dienstgeber eingehoben.

Und sonstige pharmazeutische Fachkräfte, welche Mitgliedsbeiträge bezahlen sie?

Pragmatisierte Apotheker und Ordensangehörige bezahlen 5,- € monatlich, Aspiranten bezahlen 2,50 € pro Monat. Miteigentümer bezahlen – sofern sie nicht die Leitung der Apotheke innehaben – ebenfalls 4,5 % (davon ebenfalls 0,6 %-Punkte für das Statut B) ihrer fiktiven GK-Besoldung. Stellenlose Mitglieder der GK bezahlen keine Mitgliedsbeiträge. Die Einhebung erfolgt bei Pragmatisierten und Ordensangehörigen einmal jährlich mittels Zahlschein, bei Aspiranten im Abzugswege und bei Miteigentümern durch Vorschreibung an die Apotheke.

Wie berechnen sich die Mitgliedsbeiträge der Dienstgeber?

Dienstgeber bezahlen einerseits monatlich 0,010 % des Umsatzes ihrer Apotheke mit begünstigten Beziehern im vorangegangenen Kalenderjahr. Dieser Mitgliedsbeitrag fließt ausschließlich in die Rezeptverrechnungsstelle und deckt die dortigen Ausgaben (insbesondere Kreditkosten und anteilige Verwaltungskosten).
Andererseits bezahlen Dienstgeber auch Mitgliedsbeiträge, die – wie die Mitgliedsbeiträge der angestellten Apotheker – in den Wufo fließen. Die Höhe dieser Mitgliedsbeiträge hängt von der Anzahl und dem Dienstausmaß der beschäftigten pharmazeutischen Fachkräfte ab. Ein Dienstgeber bezahlt monatlich einmal 0,9% der Umlage für einen berufsberechtigten Apotheker im Volldienst und 4,1 % der Umlage (davon ebenfalls 0,6 %-Punkte für das Statut B) für jede in der Apotheke beschäftigte pharmazeutische Fachkraft. Die Einhebung sämtlicher Mitgliedsbeiträge der Dienstgeber erfolgt monatlich im Wege der Umlagenvorschreibung an den Betrieb.

Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen der Gehaltskasse aus Mitgliedsbeiträgen insgesamt?

Die umsatzabhängigen Mitgliedsbeiträge zur Rezeptverrechnung beliefen sich 2020 auf ca. 3,51 Mio. €. Der Wufo erzielte insgesamt ca. 12,5 Mio. € an Einnahmen, wovon ca. 56 % von Dienstgebern und ca. 44 % von Dienstnehmern stammten.

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel: +43 1 404 14-222

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