Aufbau und Aufgaben der Pharmazeutischen Gehaltskasse

Die Pharmazeutische Gehaltskasse ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft für das gesamte Bundesgebiet mit Sitz in Wien eingerichtet und bildet eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Österreichischen Apothekerkammer (ÖAK).

Der Aufbau der Pharmazeutischen Gehaltskasse

Die Pharmazeutische Gehaltskasse ist in allen ihren Gremien paritätisch mit VertreterInnen von angestellten und selbständigen ApothekerInnen besetzt. Die Verwaltungsgemeinschaft mit der ÖAK manifestiert sich unter anderem darin, dass die Delegiertenversammlung (das höchste Gremium) der Pharmazeutischen Gehaltskasse personenident mit der Delegiertenversammlung der Österreichischen Apothekerkammer ist. Der Vorstand der Pharmazeutischen Gehaltskasse besteht aus jeweils 7 Dienstnehmern und Dienstgebern. Nach außen vertreten wird die Pharmazeutische Gehaltskasse durch 2 Obleute und deren Stellvertreter. Derzeit sind dies Frau Mag. pharm. Irina Schwabegger-Wager als Erste Obfrau und Vertreterin der Abteilung der angestellten ApothekerInnen sowie Herr Mag. pharm. Georg Fischill als Zweiter Obmann und Vertreter der selbständigen ApothekerInnen.

Auf keiner Stufe dieser Organisation gibt es ein Stimmenübergewicht einer der beiden Abteilungen. Entscheidungen können daher nur im Einvernehmen zwischen den Vertretern der angestellten und selbständigen ApothekerInnen getroffen werden.

Insgesamt beschäftigt die Pharmazeutische Gehaltskasse rund 55 MitarbeiterInnen.

Die Aufgaben der Pharmazeutischen Gehaltskasse

Der gesetzliche Auftrag an die Pharmazeutische Gehaltskasse umfasst drei Schwerpunkte. Einerseits obliegt der Pharmazeutischen Gehaltskasse – und daher leitet sich auch der Name ab – die Bemessung und Auszahlung der Gehälter aller Pharmazeuten, die aufgrund eines Dienstvertrages in einer öffentlichen Apotheke oder einer Anstaltsapotheke tätig sind.

Die zweite wesentliche Aufgabe der Pharmazeutischen Gehaltskasse besteht in der Verrechnung der Krankenkassenrezepte für die Apotheken mit den Sozialversicherungsträgern.

Der dritte Aufgabenschwerpunkt lässt sich am besten mit sozialer und wirtschaftlicher Absicherung von ApothekerInnen zusammenfassen und erstreckt sich von der Stellenvermittlung über diverse Unterstützungsleistungen bis hin zur Zusatzaltersversorgung, die finanziell alle über den Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds abgewickelt werden. Inhaber kleiner Apothekenbetriebe in ländlichen Gebieten werden ebenfalls aus dem Fonds unterstützt.

Auszahlung der Gehälter an angestellte ApothekerInnen

Hauptmotiv für die Gründung der Pharmazeutischen Gehaltskasse zu Anfang des 20. Jahrhunderts war der Wunsch, ein System steigender Entlohnung im Alter bei möglichster Vermeidung einer Diskriminierung älterer Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt einzurichten. Dieser Gedanke liegt auch dem heutigen System noch zugrunde. Angestellte ApothekerInnen werden nach einem Gehaltsschema besoldet, das 18 Stufen umfasst und nach jeweils 2 Kalenderjahren die Vorrückung in die nächsthöhere Gehaltsstufe vorsieht. Der jeweilige Dienstgeber – also der Apothekenbetrieb, in dem der angestellte Apotheker arbeitet – bezahlt dafür einen einheitlichen Betrag (die sogenannte Umlage) an die Pharmazeutische Gehaltskasse, unabhängig davon, in welcher Gehaltsstufe sich sein Dienstnehmer befindet.

Zusätzlich zur Besoldung durch die Pharmazeutische Gehaltskasse (die auch Familienzulagen vorsieht) gibt es kollektivvertragliche Entlohnungsbestandteile, die der angestellte Apotheker direkt von seinem Dienstgeber erhält. Da auch diese Entlohnungsteile größtenteils unabhängig vom Dienstalter sind, sind die Kosten eines Dienstnehmers unabhängig vom Dienstalter praktisch immer gleich. Das ist zwar naturgemäß kein Schutz vor Arbeitslosigkeit, aber es verhindert wirksam eine Benachteiligung älterer Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt.

Meldewesen

Die Durchführung der skizzierten Besoldung angestellter ApothekerInnen hat zur Voraussetzung, dass die Pharmazeutische Gehaltskasse Meldungen über Beginn und Ende sowie das Dienstausmaß aller Dienstverhältnisse von Pharmazeuten in Apothekenbetrieben erhält. Andererseits obliegt der Österreichischen Apothekerkammer die Führung eines Katasters über alle Standesangehörigen. Zur Vermeidung von Zweigleisigkeiten und im Sinne einer effizienten Verwaltung führt daher die Pharmazeutische Gehaltskasse „den Kataster“, der sowohl der Abwicklung der Besoldung der angestellten ApothekerInnen dient als auch gleichzeitig den Standeskataster der Österreichischen Apothekerkammer darstellt; auch das ein Ausfluss der Verwaltungsgemeinschaft.

Rezeptverrechnung

In Österreich gibt es über 250 "begünstigte Bezieher", also Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung in Apotheken Arzneimittel an Kunden abgegeben werden. Um es den Apothekenbetrieben zu ersparen, mit dieser großen Zahl von Kostenträgern einzeln verrechnen zu müssen, fungiert die Pharmazeutische Gehaltskasse auf gesetzlicher Basis als "Clearing-Stelle“.

Die Apotheken übermitteln monatlich die Krankenkassenrezepte mit entsprechenden Abrechnungsunterlagen an die Pharmazeutische Gehaltskasse. Die Pharmazeutische Gehaltskasse erfasst die Daten und leitet die Rezepte – noch am Tag ihres Einlangens – an die jeweils zahlungspflichtige Stelle weiter. Der Zahlungsverkehr läuft in die umgekehrte Richtung ebenfalls über die Pharmazeutische Gehaltskasse, wobei die Pharmazeutische Gehaltskasse zusätzlich die Vorfinanzierung übernimmt. D. h. der Apothekenbetrieb erhält seinen Rezepterlös vier Tage nachdem die Rezepte in der Pharmazeutischen Gehaltskasse eingelangt sind, obwohl die gesetzliche Zahlungsfrist der begünstigten Bezieher 14 Tage beträgt.

Mit den im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammengeschlossenen Krankenkassen sind die Bestimmungen über die Abgabe von Arzneimitteln auf Rechnung dieser Krankenkassen in einem Gesamtvertrag geregelt. Die (hauptsächlich telefonische, aber auch schriftliche) Auskunftserteilung über die Abgabebestimmungen dieses Gesamtvertrages stellt in diesem Zusammenhang ebenfalls einen Aufgabenschwerpunkt dar.

Die Kosten der Rezeptverrechnung werden ausschließlich von den Apothekenbetrieben getragen und zwar im Wege eines prozentuellen Mitgliedsbeitrages vom verrechneten Umsatz.

Stellenvermittlung

Zu den gesetzlichen Aufgaben der Pharmazeutischen Gehaltskasse gehört auch die unentgeltliche gemeinnützige Stellenvermittlung für ApothekerInnen, und zwar österreichweit. Wie in der staatlichen Arbeitsmarktverwaltung auch, wird dabei so vorgegangen, dass die vorgemerkten Stellensuchenden über offene Posten informiert werden, die zu ihrem Stellenwunsch passen. Die Kontaktaufnahme muss dann vom Stellensuchenden ausgehen.

Wohlfahrts- und Unterstützungfonds

Ebenfalls auf gesetzlicher Basis eingerichtet verfügt die Pharmazeutische Gehaltskasse auch über einen Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds. Dieser wird gespeist durch Mitgliedsbeiträge sowohl der angestellten als auch der selbständigen ApothekerInnen.

Aus diesem Fonds wird eine Vielzahl von verschiedenen Leistungen an gegenwärtige oder ehemalige angestellte ApothekerInnen geleistet. Für angestellte ApothekerInnen gibt es aus dem Fonds z. B. Geburtskostenzuschüsse, Zuschüsse zum Arbeitslosen- und Krankengeld sowie zu Kurkosten. Ebenfalls aus dem Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds werden selbständige ApothekerInnen von relativ kleinen Landapotheken unterstützt, die durch zahlreiche Nachtdienste besonders stark belastet sind.

Der Großteil der Leistungen des Fonds entfällt jedoch auf Zuschüsse zur gesetzlichen Pension von ehemaligen angestellten ApothekerInnen. Die Berechnung der Leistungshöhe erfolgt in Abhängigkeit von der als Mitglied des Systems verbrachten Dienstzeit. Zusätzlich zu diesem im Umlageverfahren finanzierten Pensionszuschuss gibt es auch einen Teil, der im Wege des Kapitalansparverfahrens für den einzelnen angestellten Apotheker Beträge für dessen Altersversorgung anspart.

Die Gehaltskasse als moderner Dienstleister

Bei der Erfüllung all dieser Aufgaben versucht die Pharmazeutische Gehaltskasse, ihren Mitgliedern ein möglichst gutes Service zu bieten. Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Mitglieder, denen wir möglichst rasch und unbürokratisch die gewünschte Auskunft oder Hilfestellung erteilen bzw. gewähren wollen. Im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen ist das nicht immer leicht. Die jahrzehntelange Praxis hat jedoch, wie wir glauben, überzeugend bewiesen, dass die Abteilungen der Dienstnehmer und Dienstgeber trotz der teilweise bestehenden gegenläufigen Interessen es im Rahmen der Pharmazeutischen Gehaltskasse immer verstanden haben, zum gemeinsamen Besten konstruktiv zusammen zu arbeiten.