Gehalt und Umlage

Eine der Hauptaufgaben der Pharmazeutischen Gehaltskasse besteht in der Auszahlung der Gehälter an angestellte Apotheker. Diese werden nach einem Gehaltsschema besoldet, das 18 Stufen umfasst und nach jeweils 2 Kalenderjahren die Vorrückung in die nächsthöhere Gehaltsstufe vorsieht. Der jeweilige Dienstgeber – also der Apothekenbetrieb, in dem der angestellte Apotheker arbeitet – bezahlt dafür einen einheitlichen Betrag (die sogenannte Umlage) an die Pharmazeutische Gehaltskasse, unabhängig davon, in welcher Gehaltsstufe sich sein Dienstnehmer befindet. Zusätzlich gibt es eine Reihe an Vergütungsleistungen an Betriebe welche ebenfalls über das Umlagensystem abgewickelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Pharmazeutische Gehaltskasse Meldungen über Beginn und Ende sowie das Dienstausmaß aller Dienstverhältnisse von Pharmazeuten in Apothekenbetrieben erhält.

Dienstzeitanrechnung

Durch eine Dienstzeitanrechnung können bestimmte Zeiten für die Vorrückung in höhere Gehaltsstufen wirksam gemacht werden.
mehr lesen...

Familienzulagen

Neben der Besoldung in der jeweiligen Gehaltsstufe sieht das Gehaltskassengesetz für besoldete ApothekerInnen auch Familienzulagen vor.
mehr lesen...

Gehalt

Der Name der Gehaltskasse rührt daher, dass sie (unter anderem) Gehälter zur Auszahlung bringt. Die Bemessung und Auszahlung der Bezüge aller in Apotheken angestellten Apotheker und Aspiranten und die Vorschreibung der entsprechenden Umlage an den jeweiligen Apothekenbetrieb sind somit einige der Tätigkeitsschwerpunkte der Gehaltskasse.
mehr lesen...

Gehaltsschema

Hier finden Sie das aktuelle Gehaltsschema sowie jene aus den letzten beiden Jahren.
mehr lesen...

Gehaltsvorschuss

Die Pharmazeutische Gehaltskasse gewährt Aspiranten und angestellten Apothekern auf Ansuchen zinsenlose Gehaltsvorschüsse!
mehr lesen...

Krankheit - allgemein

Im Falle der Erkrankung eines Apothekers ergeben sich daraus zahlreiche Anknüpfungspunkte zur Pharmazeutischen Gehaltskasse.
mehr lesen...

Mitgliedsbeiträge

Sämtliche Mitglieder der Pharmazeutischen Gehaltskasse müssen Mitgliedsbeiträge an die Gehaltskasse entrichten, aus denen dann verschiedene Leistungen finanziert werden.
mehr lesen...

Überweisung der Gehälter auf ein Konto des Dienstgebers

Auf Wunsch der beteiligten Dienstnehmer und Dienstgeber überweist die Gehaltskasse die Gehaltskassen-Bezüge des Dienstnehmers auf ein Konto der Apotheke.
mehr lesen...

Umlagenvorschreibung

Die Pharmazeutische Gehaltskasse zahlt die Gehälter an die von ihr besoldeten Dienstnehmer direkt aus und schreibt dem jeweiligen Apothekenbetrieb als Dienstgeber die entsprechende Umlage vor.
mehr lesen...

Vergütungsleistungen für Betriebe

Hier finden Sie alle Vergütungsleistungen der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Apothekenbetriebe.
mehr lesen...

Vordienstzeiten EWR & Schweiz

Das EU-Prinzip der Freizügigkeit von DienstnehmerInnen führt dazu, dass Vordienstzeiten als ApothekerIn im EWR oder der Schweiz bei der Besoldung durch die Gehaltskasse berücksichtigt werden.
mehr lesen...