Möglichkeit der Kurzarbeit

Auch Apothekenbetriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können beim AMS Corona-Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter beantragen. Durch vorübergehende Senkung der Normalarbeitszeit und vom AMS geförderter Fortbezahlung von 80% bis 90% des vor der Kurzarbeit bezogenen Nettoentgelts, sollen Arbeitsplätze erhalten und Kosten temporär gesenkt werden.

Für pharmazeutische Fachkräfte ist im Zusammenhang mit der Gehaltskasse Folgendes zu beachten:

  • Nach erfolgreicher Einigung mit den DienstnehmerInnen und Unterzeichnung der Sozialpartnervereinbarung ist der Gehaltskasse das reduzierte Dienstausmaß der betroffenen DienstnehmerInnen zu melden. Die darüberhinausgehende Abrechnung erfolgt allein durch den Betrieb.
  • Ist es nicht möglich, dass DienstnehmerInnen persönlich die Meldung unterzeichnen, so ist es notwendig, dass die DienstnehmerInnen auf andere Weise ihr Einverständnis der Gehaltskasse mitteilen z. B. E-Mail an office@gk.or.at. Erst danach ist eine Umsetzung der Reduzierung möglich.
  • Eine Meldung ist in ganzen Zehnteln mit mindestens 2/10 möglich.
  • Auf der Meldung bitte „Corona-Kurzarbeit“ vermerken.

Links

Sonderzahlung bei Kurzarbeit

Nähere Informationen

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414-222