Historisches

Vorgeschichte und Gründung der Pharmazeutischen Gehaltskasse aus dem Blickwinkel der Berufszeitschriften von 1902-1908

Die Wirtschaftskrise 1873 führt zu Preisverfall, Produktionsrückgang und Arbeitslosigkeit. Ohne Einkunftsquelle droht materielle Verelendung, da weder die bestehenden Selbsthilfeeinrichtungen noch die ineffektiven staatlichen Vorsorgeeinrichtungen eine ausreichende Kompensation bieten.

Eine deutliche Verbesserung bringt die Sozialreform unter Eduard Graf Taaffe, Ministerpräsident und Innenminister der Habsburgermonarchie. Neben der Festlegung von Höchstarbeitszeit und Sonntagsruhe kommt es zur Einführung der gesetzlichen Sozialversicherung: 1887 die Unfallversicherung, 1888 die Krankenversicherung. Man folgt dabei dem deutschen Modell: Otto von Bismarcks Konzepte zur Unfall-, Kranken-, Alters- und Invaliditätsversicherung werden in den Jahren 1883 bis 1889 gesetzlich umgesetzt.

Die Pensionsversicherung entsteht in Österreich im Jahr 1907. Ab 1920 gibt es die Arbeitslosenversicherung.

Die Situation der Apothekenangestellten Anfang des 20. Jahrhunderts weicht nicht viel vom allgemeinen Bild ab – sie werden uneinheitlich entlohnt, leiden unter den schwierigen Arbeitsbedingungen und ihr Alltag ist von Existenzängsten geprägt.
Apotheken-Assistenten sind entweder Magister der Pharmacie oder haben in der Apotheke eine Lehre abgeschlossen. Dem Apotheker als Lehrherrn ist entsprechendes Lehrgeld zu zahlen, geboten wird dafür freie Kost und Logis.

Erklärtes Ziel der meisten Assistenten ist es, die Selbständigkeit zu erlangen, da nur dies als geeignete (Alters-)Versorgung betrachtet wird.
„Concessionen“ zum Betrieb einer neuen Apotheke werden durch behördliche Ausschreibung vergeben und finden nur in beschränktem Ausmaß statt, da das „tatsächliche Bedürfnis“ für eine Apotheke und keine „Gefährdung bestehender Apotheken in ihrem Bestand“ vorliegen müssen. Die Konzessionserteilung erfolgt durch die Auswahl aus Bewerberlisten; Kriterien wie „Dienstalter“ und „Verdienstbarkeiten“ sind maßgebend. Durch zahlreiche undurchsichtige Vergaben werden Protektion und „Apothekenschacher“ unterstellt.

Bestehende Apotheken (und damit auch die Apothekenkonzession) können käuflich erworben werden, haben aber ihren Preis. Für die wenig liquiden Apotheken-Assistenten stellt dies keine brauchbare Alternative dar.

Eifersüchteleien bestehen zwischen Angestellten in der Stadt und am Land. Die „Städter“ neiden den am Land angestellten Assistenten die meist bessere Bezahlung; diese wiederum beklagen ihr Dasein als „Mädchen für alles“ und die nicht vorhandenen Pausen.

Selbständige Apotheker sind dem Konkurrenzdruck der Drogisten und der hausapothekenführenden Ärzte ausgesetzt; lange Öffnungszeiten erschweren den Alltag. Während in der Stadt ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, müssen Landapotheker, die schwerer Assistenten finden oder sich oftmals keinen solchen leisten können, alle Dienste selbst erbringen und sind an ihren Betrieb gefesselt.

Das Betriebsrecht von Apotheken ist unvollständig geregelt und führt immer wieder zu Rechtsunsicherheit. Die ursprüngliche Ausnehmung des Apothekenwesens aus dem Gewerberecht ist teilweise zurückgenommen worden, wodurch die umstrittene Veräußer- und Vererbbarkeit von Apotheken ermöglicht wird.
Um Reformen im Apothekenwesen herbeizuführen und sowohl der Passivität der Regierung als auch dem „hartnäckigen Conservatismus“ der meisten Apothekergremien entgegenzuwirken, ruft die Wiener Assistentenschaft im Rahmen ihrer „Freien Pharmazeuten Versammlungen“ zur Gründung einer „Strikebewegung“ (Streikbewegung) auf.

Das „Actionscomité“ übermittelt in weiterer Folge ein „Memorandum“ an den Ministerpräsidenten; dem „Wiener Apothekerhauptgremium“ geht ein Forderungsschreiben zu. Gedroht wird mit Massenstreik.

Zwischen dem „Strikecomité (Streikkomitee) der Wiener Assistentenschaft“ und dem Gremialausschuss der Wiener Apotheker kommt im Beisein von zwei Regierungsabgeordneten schließlich eine Einigung zustande, die eine deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung bringt. So sichert ein Gehaltsschema mit klaren Einstufungsregeln ein (Mindest-) Einkommen. Der Grundbezug ist vom Apotheker direkt auszuzahlen, Dienstzeitzulagen und andere Sonderzahlungen werden dem Angestellten vom Wiener Apothekerhauptgremium überwiesen.

Der Geltungsbereich der Vereinbarung bezieht sich zwar nur auf Wien, doch wird der restlichen Assistentenschaft empfohlen, mit gleichlautenden Forderungsschreiben an die jeweiligen Provinzgremien oder, wo solche nicht existieren, an den Apothekenleiter heranzutreten.

Ende 1902 erfolgt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, das die Weiterverleihung von Konzessionen ohne behördliche Ausschreibung für ungesetzlich befindet. Der freihändige Apothekenverkauf oder eine sonstige, direkte Übertragung sind damit nicht mehr möglich. Während die Assistentenschaft dies als Teilerfolg bejubelt, versuchen die Apothekenbesitzer den früheren Zustand wiederherzustellen.

Die Regierung erkennt schließlich den Handlungsbedarf im Apothekenwesen; es folgen zahlreiche Anhörungen sowie ein Gesetzesentwurf. Die Anliegen von Apothekeninhabern und Assistenten gleichen sich kaum und die Wogen gehen erneut hoch.

Im November 1906 als die Gesetzwerdung abzusehen ist, überlegt ein Teil der Assistentenschaft erneut die Streikandrohung, da der Regierungsentwurf beträchtlich vom Forderungskatalog abweicht.

Letztlich kommt es zum Einlenken, da ein geregelter Zustand dem bestehenden, unsicheren vorgezogen wird. Ebenso fürchtet man, dass ein Andauern der Verhandlungen oder die Verschleppung in eine weitere Legislaturperiode kein, erst viel später oder ein schlimmeres Ergebnis bringen könnte. Von der sich zusehends organisierenden Ärzteschaft ist künftig noch mehr Druck zu erwarten. Der Schutz der hausapothekenführenden Ärzte ist bereits im vorliegenden Gesetzesentwurf so verankert, dass die Errichtung einer öffentlichen Apotheke untersagt bleibt, wenn dadurch die Existenz des hausapothekenführenden Arztes gefährdet ist.

Ernüchtert nimmt die Assistentenschaft zur Kenntnis, dass auch mit dem neuen Gesetz dem Großteil von ihnen weiterhin der Weg in die Selbständigkeit verschlossen bleibt. Die Zielrichtung ihrer Forderungen wird daher geändert. Als Ausgleich für das dauerhafte Angestelltendasein muss es zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen kommen.

Das „Gesetz betreffend die Regelungen des Apothekenwesens“ tritt schließlich am 18. Dezember 1906 in Kraft (Reichsgesetzblatt Nr 5/1907).

Demzufolge sind Apotheken, bis auf die bestehenden Realapotheken, nunmehr als „Personalapotheken“ zu führen; der Verkauf oder die Vererbung einer solchen Personalapotheke wird ausdrücklich für zulässig erklärt. Bei jeder Apothekenneuerrichtung muss auf die Existenz der Nachbarapotheke Rücksicht genommen werden. Zur Bewerbung für die Errichtung einer öffentlichen Apotheke hat ein angestellter Apotheker mindestens 15 Konditionsjahre vorzuweisen.
Die Assistenten erhalten das Recht zur Errichtung einer Interessensvertretung; zu ihren Gunsten wird ferner eine durch die Apothekenbesitzer zu bedienende Altersvorsorge eingeführt.

Am 27. November 1907 referiert Herr Magister Fizia im Rahmen einer „Delegiertenversammlung der Reichsorganisation der Apotheker Österreichs“ über eine „Gehaltskasse“. Vorschlag und Konzept stammen von Herrn Magister Longinovits, dem Präsidenten des Pharmazeutischen Reichsverbandes, ehemals „Assistentenverein“.
Die sorgfältige Kalkulation umfasst eine mit dem Dienstalter steigende Gehaltsregelung, bei gleichbleibender Kostenbelastung für den Betrieb – unter Zugrundelegung der bestehenden Dienstnehmerzahlen und der üblichen Bezüge. Das Gehalt wird unterteilt in das eigentliche Gehalt, das von der Zentralkasse ausbezahlt wird und in die Subsistenzzulagen, die je nach dem „Range der Orte“ ausbezahlt werden. Die Einzahlungsbelastung der Apotheker, abgesehen von den Subsistenzzulagen, ist konstant. Gleichzeitig würden die Dienstnehmer auf die Stufe von Landes- oder Gemeindebediensteten gebracht werden.

Anders als Longinovits empfiehlt Fizia eine Zentralkasse und nicht mehrere Kronlandskassen. Es sei anzunehmen, dass dabei die Verwaltungskosten bestimmt nicht höher, sondern wahrscheinlich niedriger wären. Das weitaus größere, zur Verfügung stehende Kapital und die daraus resultierenden Zinsen könnten bereits einen Teil der Kosten abdecken.

Des weiteren soll ein Disziplinarrat eingerichtet werden und nur bei tadellosem Verhalten soll die „Erreichung der nächsthöheren Gehaltsstufe“ im Wege der „Zeitbeförderung“ möglich sein. Hinsichtlich der Undiplomierten und ihrer Erfassung durch Gehaltskasse und Entlohnungsschema zeigt man sich eher restriktiv; bei völliger Gleichstellung wird befürchtet, dass kein Anreiz mehr bestünde, das Magisterium zu erlangen.

Die Delegiertenversammlung endet letztlich mit dem Beschluss, der Schaffung einer Gehaltskasse zuzustimmen und die nötigen Vorarbeiten im Zentralkomitee der Apothekerkorporation durchzuführen.

Anfang 1908 wird in den Berufszeitschriften ausführlich über den Entwurf einer „Gehaltskasse“ berichtet. Dabei wird betont, dass dieses System nur dann von Erfolg gekrönt und für die Assistenten eine Verbesserung sein wird, wenn der Gehaltskasse möglichst zahlreich beigetreten wird.
In der endgültigen Fassung wird die „Zentral-Kasse der Apotheker Österreichs“ als „Allgemeine Gehaltskassa der Apotheker Österreichs“ betitelt. Die Vereinsstatuten werden der Behörde zur Genehmigung vorgelegt und an alle Gremien und Fachverbände versandt.

Beitrittseinladungen ergehen an alle Apotheker; Apothekergremien stimmen im Rahmen ihrer Versammlungen über einen Betritt zur Gehaltskasse ab.

Teilweise gibt es aber auch unter den Assistenten solche, die ihren Dienstgebern vom Beitritt abraten. Entgegen der anfangs großen Zustimmung sehen die jungen Assistenten den Beitritt mit finanziellen Einbußen verbunden, weil gewisse Zulagen wegfallen.
Dieser Haltung wird mit großer Empörung begegnet, weil sie so kurzfristiges Denken widerspiegelt – der Maßstab für die Besoldung sei nun einmal nicht die momentane „Pferdekraft“ des Assistenten, sondern das Dienstalter.

Am 14. Oktober 1908 um etwa ½ 4 Uhr findet im Saale des Ingenieur- und Architektenvereines, Wien I., Eschenbachgasse 9, die „Gründende Versammlung der Gehaltskasse“ statt. Der Direktor des Allgem. Österr. Apothekervereins, Herr Magister Hauke, eröffnet namens des Zentralkomitees der Apothekerkörperschaften die Versammlung. Herr Magister Redtenbacher spricht über Zweck und Wesen der Gehaltskasse; Herr Magister Fizia erörtert die Statuten und die Durchführungsbestimmungen.

Der Repräsentant der tschechischen Apotheker in Böhmen und Mähren erklärt, dass seine Vereinigung befristet auf ein Jahr und nur unter der Bedingung beitreten wird, dass Apotheker, die nur einen Assistenten beschäftigen eine um 200 Kronen verringerte Umlage bezahlen. Der Vertreter des westgalizischen Apothekergremiums gibt an, dass seine Kollegen nur bis zur Gründung einer eigenen Kasse auf etwa ein Jahr beitreten werden und dann 50% der Eintrittsgebühren rückersetzt haben wollen. Beide fordern darüber hinaus die Repräsentanz ihrer Gruppe im Vorstand. Der ostgalizische Vertreter erklärt, dass er bloß zum Zwecke der Information erschienen sei und daheim über das Ergebnis berichten werde.

Da die Errichtung der Gehaltskasse zum Ziel hat, für längere Zeit geordnete Verhältnisse zu schaffen, wird den Sonderwünschen der beiden Apothekervertreter nicht nachgekommen. Es wird betont, dass die Anreger und Verfechter der Gehaltskasse sich bereits größte Mühe gegeben haben, die Interessen aller zu berücksichtigen.

Nach Ende der Ausführungen beginnt die gründende Generalversammlung; die Statuten, die Durchführungsbestimmungen, die Entschädigung der Vereinsfunktionäre bzw. Spesen der Vorstandsmitglieder werden beschlossen. Das Ende der Anmeldefrist zur Gehaltskasse wird mit 1. März 1909 festgesetzt, um zu einem baldigen Zeitpunkt mit stabilen Verhältnissen in der Kasse rechnen zu können.
Es folgt die Wahl der Funktionäre – mit 162 Stimmen in den Vorstand gewählt werden die Herren: Dr. Bibus, Wien; Cipra, Königsfeld, Hauska, Budweis; Jeroniti, Triest; Laznia, Brunn; Longinovits, Wien; Oberländer, Rzeszow; Redtenbacher, Wien; Sedletzky, Wien; Dr. Stohr, Wien.
Als Ersatzmänner die Herren: Fizia, Graz; Hauser, Klagenfurt; Mikucki, Krakau; Liebl, Bozen; van Tongel, Leitmeritz.
In den Überwachungssausschuss werden gewählt mit 160 Stimmen (2 leer abgegeben) die Herren: Dreweny, Graz; Eder, Linz; Hell, Troppau; Rosenberg, Krakau; Seipel, Wien; Wolf, Komotau.
Nach Verlesung des Wahlergebnisses ist die Generalversammlung beendet. Die Vorstandsmitglieder treten zu ihrer ersten, konstituierenden Sitzung zusammen und es werden folgende Funktionäre gewählt: zum Obmann: Redtenbacher; Obmannstellvertreter: Dr. Bibus; Kassier: Dr. Stohr, Schriftführer: Longinovits; die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates wählen zum Obmann: Dr. Seipel.
Damit gilt die Gehaltskasse als gegründet!

Bei der Gründung zählt die Gehaltskasse rund 300 Mitglieder und etwa 700 zur Besoldung bestimmte Assistenten. Da jeder neue Beitritt die vorliegenden Verhältnisse einigermaßen verschiebt oder zumindest verschieben kann, wird mit der ersten Auszahlung ein wenig zugewartet. Die Besoldung über die Gehaltskasse erfolgt nur, wenn zustimmende Erklärungen von Apotheker und Assistent vorliegen.
Am 24. Oktober 1908 findet die erste Vorstandssitzung in der Kanzlei der Gehaltskasse, (Kassenlokal: Wien, IX, Spitalgasse 31) statt; Thema sind ua. die „Undiplomierten“. Man beschließt, dass undiplomierte Assistenten, die neu zum Fache treten, drei Jahre länger in der I. Gehaltsklasse verbleiben und um diese drei Jahre jeweils später in die weiteren Gehaltsklassen vorrücken; das mit Vollendung des 21. Dienstjahres gebührende Gehalt bildet ihr Maximalgehalt für die weitere Konditionsdauer. Durch ein nachträgliches Magisterium erfolgt die Vorrückung in die dem Dienstalter entsprechende Gehaltsklasse.

Ende November erfolgt die erste Gehaltsauszahlung, beschränkt auf Wien. Die Aktivierung der Kasse für die Provinzen ist im November noch nicht gelungen, da die neuerlichen Anmeldungen erst rechnerisch eingearbeitet und die Zustimmungserklärungen abgewartet werden mussten. Mit Dezember funktioniert das System und es wird zugesagt, dass jede Apotheke für den Monat in welchem die Anmeldung bis zu 15. erfolgt, auf prompte Auszahlung der Gehalte rechnen kann.

Im Rechenschaftsbericht für die Zeit von 13. Oktober 1908 bis 31.Oktober 1909, nach 11 Verrechnungsmonaten, werden ua. folgende Zahlen bekannt gegeben:

Mitgliederstand beträgt 870 Apotheken mit 1100 Mitarbeitern; die Prozentverhältnisse der Mitglieder in den einzelnen Kronländern sind folgende:
Wien: 92%; Niederösterreich: 64%, Oberösterreich: 90%, Salzburg: 75%, Tirol und Vorarl­berg: 58%, Kärnten: 99%, Steiermark: 94%, Istrien, Triest und Dalmatien: 18%, Galizien: 2%, Bukowina: 2%, Mähren: 48%, Böhmen: 49%, Schlesien: 82%, Krain: 20%.

 

Quellen:

Berufszeitschriften 1902-1909 (Pharmazeutische Post, Pharma­zeu­tische Presse, Pharma­zeu­ti­sch­er Reformer); Diplomarbeit Rozinski/Zeinler; Historikerbericht, Fehringer/Kögler