Aufwertung auf volles Gehalt und Zuschuss zum Krankengeld

Anlässlich der Erkrankung eines angestellten Apothekers gibt es die Möglichkeit finanzieller Unterstützungen.

Welche Zuschüsse sind möglich?

Wenn bei längerer Erkrankung nur mehr halbes Gehalt bezogen wird, kann die Pharmazeutische Gehaltskasse zusätzlich zum Teilkrankengeld der GKK, eine sogenannte "Aufwertung auf das volle Gehalt“ gewähren. Fließt kein Gehalt mehr, zahlt die Gebietskrankenkasse auf Antrag das volle Krankengeld. In dieser Zeit kann von der Pharmazeutischen Gehaltskasse ein Zuschuss zum Krankengeld zuerkannt werden.

Welche Nachweise sind notwendig?

Der Bezug des Teilkrankengeldes bzw. des Krankengeldes ist durch eine Bezugsbestätigung der Gebietskrankenkasse nachzuweisen.

Wie wird die Krankenunterstützung gewährt?

Die Krankenunterstützung kann bei einem bestehenden Dienstverhältnis frühestens nach dem Ende des Bezuges des halben Gehaltes mittels eines Antragsformulars gestellt werden. Erfolgt die Erkrankung in der Zeit der Stellenlosigkeit (in diesem Fall gibt es kein halbes Gehalt) kann der Antrag sofort gestellt werden. Die Auszahlung der Unterstützung ist an die Zahlungen der Gebietskrankenkasse geknüpft. Um Krankenunterstützung muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende des Krankenstandes angesucht werden, ansonsten ist eine Gewährung ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Krankenunterstützung?

Wie der Name schon sagt handelt es sich bei der „Aufwertung auf das volle Gehalt“ um eine Differenzzahlung des halben auf den vollen Gehaltskassenbezug (inkl. anteilige Sonderzahlungen) abzüglich des Teilkrankengeldes der Gebietskrankenkasse.

Der Zuschuss zum Krankengeld beträgt bei einem Beschäftigtenmausmaß von bis zu 5/10 täglich maximal € 9,- über 5/10 werden maximal täglich € 18,- gewährt.

Wie wird die Krankenunterstützung steuerlich behandelt?

Sowohl die „Aufwertung auf das volle Gehalt“ wie auch der „Zuschuss zum Krankengeld“ sind nach § 69 Abs.2 EStG steuerpflichtig (soweit die Bezüge 30,- € pro Tag übersteigen, sind 20 % Lohnsteuer einzubehalten). Nach dem Ende des Bezuges übermittelt die Pharmazeutische Gehaltskasse auf elektronischem Weg einen Jahreslohnzettel an das Finanzamt. Die Krankenunterstützung ist sozialversicherungsrechtlich beitragsfrei.

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.:+43 1 40414-222

Links zu diesem Thema:

Formular: Krankenunterstützung