Überweisung der Gehälter auf ein Konto des Dienstgebers

Auf Wunsch der beteiligten Dienstnehmer und Dienstgeber überweist die Gehaltskasse die Gehaltskassen-Bezüge des Dienstnehmers auf ein Konto der Apotheke.

Überweisung der Gehälter

Die Überweisung der Gehaltskassenbezüge erfolgt grundsätzlich auf das vom Dienstnehmer bekannt gegebene Gehaltskonto. Die Überweisung kann nur auf ein Gehaltskonto erfolgen (z. B. nicht auf ein Sparbuch). Der Dienstnehmer muss der Kontoinhaber sein.

Vorgangsweise bei Überweisung auf ein Konto des Dienstgebers

Auf Wunsch der beteiligten Dienstnehmer und Dienstgeber überweist die Gehaltskasse die Gehaltskassen-Bezüge des Dienstnehmers auch auf ein Konto der Apotheke. Dazu ist es nötig, dass die Pharmazeutische Gehaltskasse ein Schreiben erhält, in dem der Wunsch bekannt gegeben wird, dass das Gehalt eines besoldeten Apothekers auf ein Konto des Dienstgebers überwiesen wird. Im Schreiben müssen gut leserlich der Name der Apotheke, der Name des besoldeten Apothekers und die Bankverbindung (IBAN und BIC), auf die das Gehalt überwiesen werden soll, angegeben sein.
Fehlt eine dieser Daten oder kann die Bankverbindung wegen falscher oder unleserlicher Daten nicht erfasst werden, ist eine Änderung der Überweisung nicht möglich. Der Absender wird von uns verständigt und die Überweisung erfolgt weiterhin auf das Konto des Dienstnehmers.
Das Schreiben muss vom Dienstnehmer und vom Leiter der Apotheke unterschrieben sein. Ab der nächsten Überweisung erfolgt die Gehaltsauszahlung auf das im Schreiben bekanntgegebene Konto.
Die Verantwortung dafür, dass die Erklärung die Gehaltskasse rechtzeitig und vollständig erreicht, liegt beim Leiter der Apotheke. Bei Verzögerungen oder unvollständig eingelangten Erklärungen können erfolgte Gehaltsüberweisungen auf das Konto des Dienstnehmers von der Gehaltskasse nicht mehr rückabgewickelt werden.
Beide Seiten können ohne Angabe von Gründen einseitig diese Erklärung schriftlich widerrufen.

Erfassung durch die Gehaltskasse

Wir erfassen die nur für einen bestimmten Betrieb geltende Bankverbindung als Zusatzkonto. Das Zusatzkonto scheint auf dem Dienstnehmer-Gehaltszettel auf.
Das bedeutet, dass ein Dienstnehmer mit zwei parallelen Dienstverhältnissen seine Gehaltskassen-Bezüge getrennt an den jeweiligen Dienstgeber überweisen lassen kann oder die Bezüge aus einem Dienstverhältnis wie bisher an sich auszahlen lassen kann.

Dauer der Überweisung auf ein Zusatzkonto

Die Überweisung auf ein Dienstgeber-Konto erfolgt so lange, bis eine der beiden Parteien (oder beide gemeinsam) die Vereinbarung widerrufen. Beendet der Leiter der Apotheke seine Leiter-Tätigkeit (z. B. Konzessionsübergabe, Pachtbeendigung, Ende des Dienstverhältnisses als angestellter Leiter), so endet automatisch die Vereinbarung über die Überweisung auf ein Konto des Dienstgebers. Dies deshalb, weil damit in der Regel auch eine Änderung der Bankverbindung der Apotheke einhergeht. Im Falle des Leiterwechsels kann der neue Leiter der Gehaltskasse schriftlich bestätigen, dass die Bezüge der Dienstnehmer unverändert auf das bisherige Konto überwiesen werden sollen. Ändert sich die Kontoverbindung, so muss jeder betroffene Dienstnehmer ein neues Formular übermitteln. Übernimmt ein bisheriger Pächter oder angestellter Leiter die Konzession der Apotheke so bleibt die Vereinbarung aufrecht.

 

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel: +43 1 40414-222

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