Sonderzahlung bei Kurzarbeit

Dienstnehmer, die sich in Kurzarbeit befinden, müssen Sonderzahlungen dennoch in voller Höhe erhalten.

Die Pharmazeutische Gehaltskasse kann Sonderzahlungen nur entsprechend der bei ihr erfolgten Meldung der Dienstnehmer berechnen und auszahlen. Es ist deshalb notwendig, dass Betriebe, die das Modell der Kurzarbeit in Anspruch nehmen möchten, dafür Sorge tragen, dass Dienstnehmer die Sonderzahlung in der richtigen Höhe erhalten.

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Möglichkeit der Kurzarbeit

Nähere Informationen

Tel.: +43 1 40414-222
E-Mail: office@gk.or.at