Bereitschaft am Abend

Die Kollektivvertragsparteien haben 2018 eine Vereinbarung über die Entlohnung von Bereitschaftsdiensten am Abend getroffen. Die Bestimmung gilt seit 1. Juli 2018.

Seit einiger Zeit gibt es in mehreren Bundesländern in Österreich eine neue Form von Bereitschaftsdiensten und zwar "Abendbereitschaftsdienste". Diese sind an die Abendordinationszeiten von Ärzten angepasst. Es handelt sich weder um Bereitschaft am Tag, noch um einen klassischen Nachtdienst. Die Bereitschaft am Abend beginnt wie ein Nachtdienst um 18 Uhr oder etwas später, dauert aber nicht die ganze Nacht. Nach ein paar Stunden Bereitschaft, also in der Regel dann wenn der benachbarte Arzt seine Ordination schließt, geht der Dienstnehmer nach Hause.

2018 wurde eine Bestimmung im Kollektivvertrag eingefügt um die Entlohnung von "Abendbereitschaftsdiensten" zu regeln. Für Bereitschaftsdienste am Abend, die zwischen 18 Uhr und 22 Uhr geleistet werden, besteht demnach Anspruch auf folgende pauschale Entlohnung (Zahlen für 2021):

Zwischen 18 und 19 Uhr: €   31,50 davon Grundlohn:
€ 21,00
und Zuschlag:
€ 10,50
Zwischen 18 und 20 Uhr: €   63,10 davon Grundlohn:
€ 36,80
und Zuschlag:
€ 26,30
Zwischen 18 und 21 Uhr: €   94,70 davon Grundlohn:
€ 52,60
und Zuschlag:
€ 42,10
Zwischen 18 und 22 Uhr: € 126,30 davon Grundlohn:
€ 68,40
und Zuschlag:
€ 57,90


Auf Wunsch des Dienstnehmers kann alternativ zu dieser pauschalen Abgeltung Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 pro Stunde vereinbart werden. Zusätzlich zu diesen Pauschalen besteht ein Anspruch auf Entlohnung für Inanspruchnahme gemäß Kollektivvertrag.          

Zu beachten ist: für Bereitschaftsdienste, die über 22 Uhr hinausgehen, ist die gesamte Nachtdienstpauschale in der Höhe von € 196,80 (für 2021) zu bezahlen.

Letzte Aktualisierung 19.01.2021

Nähere Informationen:

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Tel.: +43 1 404 14-232