Gehaltsvorschuss

Die Pharmazeutische Gehaltskasse gewährt Aspiranten und angestellten Apothekern auf Ansuchen zinsenlose Gehaltsvorschüsse!

Wer kann von der Gehaltskasse einen Gehaltsvorschuss erhalten?

Einen Gehaltsvorschuss kann jedes Mitglied erhalten, das von der Gehaltskasse besoldet wird. Auch Riskenausgleicher und pragmatisierte Apotheker können Gehaltsvorschüsse erhalten. Einzige Voraussetzung ist, dass keine Verpfändung des Gehalts vorliegt.

Bis zu welcher Höhe werden Gehaltsvorschüsse gewährt?

Es gibt zwei Arten von Gehaltsvorschüssen. Ein zweckgebundener Vorschuss zur Wohnraumbeschaffung beträgt bei einem Dienstausmaß bis inkl 5/10 höchstens 15.000,- € und bei einem Dienstausmaß ab 6/10 höchstens 30.000,- €. Einen solchen Gehaltsvorschuss kann jedes Mitglied nur zweimal im Laufe seiner Karriere in Anspruch nehmen. Bei Aspiranten gelten die halben Höchstbeträge.
Ein sonstiger Gehaltsvorschuss – den ein Mitglied nach Maßgabe der verfügbaren Mittel auch öfters im Laufe seiner Karriere beanspruchen kann – beträgt höchstens bis zum dreifachen monatlichen Gehaltskassenbezug (inklusive Sonderzahlungen und allfälliger Familienzulagen).
Die gleichzeitige Gewährung eines Gehaltsvorschusses zur Wohnraumbeschaffung und eines sonstigen Gehaltsvorschusses ist nicht möglich.

Wie muss um einen Gehaltsvorschuss angesucht werden?

Wir haben auf unserer Homepage (www.gehaltskasse.at) ein Formular vorbereitet.  Bei einem Vorschuss zur Wohnraumbeschaffung muss ein Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung beiliegen. Das kann ein Kaufvertrag über eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück sein, es reicht auch eine Baugenehmigung oder Kostenvoranschläge über geplante Renovierungsarbeiten oder Umbauten in einer Wohnung.

Wie erfolgt die Rückzahlung?

Die Rückzahlung erfolgt bei Vorschüssen zur Wohnraumbeschaffung in 60 gleichen Monatsraten, sonst in 24 gleichen Raten. Für die Rückzahlung des Gehaltsvorschusses ist gleichzeitig mit dem Antrag ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen. Die Raten werden mit Hilfe des Mandats von Ihrem Gehaltskonto eingezogen.

Gibt es eine Altersgrenze?

Die Gewährung von Gehaltsvorschüssen kann nur erfolgen, wenn die Rückzahlung in 24 bzw. 60 Monatsraten vor Erreichen des Alters für die gesetzliche Alterspension abgeschlossen werden kann.

Ist steuerlich etwas zu beachten?

Die Gehaltsvorschüsse der Gehaltskasse sind zinsenlos. Die erzielte Zinsenersparnis für den Vorschuss (derzeit mit einem fiktiven Zinssatz von 0,5 % errechnet) stellt grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen dar und ist gegebenenfalls im Wege der Veranlagung zu versteuern. Die Gehaltskasse stellt jeweils am Jahresende eine entsprechende Bestätigung aus. Bei Dienstnehmern fallen diese Beträge regelmäßig unter die 730,- € Freigrenze und bleiben damit faktisch steuerfrei.

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel: +43 1 40414-222

Links zu diesem Thema:

E-Formular: Gehaltsvorschuss (Login erforderlich)
Papierformular: Gehaltsvorschuss