Retaxierungskontrolle

Neben der Verrechnung der Krankenkassenrezepte mit den Sozialversicherungsträgern erbringt die Gehaltskasse in diesem Zusammenhang wichtige zusätzliche Leistungen für die Apotheken.

Was gehört alles zur Rezeptverrechnung im engeren Sinn?

Die eigentliche „Rezeptverrechnung“ besteht darin, die von den Apothekenbetrieben monatlich übermittelten Rezepte und Verordnungsscheine umzusortieren und jeweils noch am Tag des Einlangens in der Gehaltskasse an den jeweiligen begünstigten Bezieher weiterzuleiten. Gleichzeitig mit dem Umpacken werden für die Apotheken auch die umsatzsteuerlichen Rechnungen an die einzelnen begünstigten Bezieher erstellt und ausgedruckt, damit sie den Rezepten beigelegt werden können.

Was wird außer Rezepten und Verordnungsscheinen noch über die Gehaltskasse abgerechnet?

Bundesweit erfolgt zum Beispiel zusätzlich die Abrechnung der Kostenzuschüsse der FSME und Pneumokokken Impfungen über die Gehaltskasse. Daneben werden für die Apotheken einzelner Bundesländer verschiedene andere Impfaktionen ebenfalls über die Gehaltskasse abgerechnet.

Neben dieser reinen Verrechnung, welche Leistungen erbringt die Gehaltskasse noch in diesem Zusammenhang?

Retaxierungen, die von den Kassen vorgenommen werden, werden über die Gehaltskasse an die Apotheken rückübermittelt. Eine ganz wesentliche Leistung der Gehaltskasse besteht darin, diese Retaxierungen ihrerseits zu kontrollieren. Es wird dabei überprüft, ob die einzelne Retaxierung nach den Bestimmungen des Apothekergesamtvertrages zu Recht erfolgt ist oder nicht.

Werden dabei alle retaxierten Rezepte einzeln überprüft?

Die Überprüfung erfolgt von Kasse zu Kasse in einem unterschiedlichen Ausmaß. Retaxierungen durch jene Kassen, die sich erfahrungsgemäß penibel an den Gesamtvertrag halten, werden nur stichprobenartig überprüft. Die Retaxierungen durch die „Sorgenkinder“ unter den Kassen werden Rezept für Rezept kontrolliert. Insgesamt werden schätzungsweise 70% bis 80% aller retaxierten Rezepte kontrolliert.

Was macht die Gehaltskasse, wenn sie eine Retaxierung findet, die zu Unrecht erfolgt ist?

In solchen Fällen wird der Apotheker, meistens durch einen auf dem betreffenden Rezept angehefteten Hinweiszettel, darauf hingewiesen, dass er das Rezept nochmals einreichen kann. Auch bei Retaxierungen wegen behebbarer Mängel wird so vorgegangen. Wenn eine Kasse offenbar systematisch zu unrecht retaxiert, nimmt die Gehaltskasse mit den Sachbearbeitern bei der Kasse Kontakt auf, um eine derartige Übung abzustellen.

Ist die Gehaltskasse in diesem Bereich auch prophylaktisch tätig?

Da ist vor allem die, in der Regel telefonische, Auskunftserteilung über die Abgabebestimmungen des Gesamtvertrages durch die pharmazeutischen Mitarbeiter der Gehaltskasse zu nennen. Herr MMag. Rehor und Frau Mag.pharm. Marschik geben jederzeit Auskunft über die Abgabebestimmungen des Gesamtvertrages und können auch in ganz ausgefallenen Fällen aufgrund ihrer Erfahrung und profunden Kenntnis der Praxis bei allen Kassen gute Tipps geben. Außerdem hat die Gehaltskasse einen Arbeitsbehelf zu den Abgabebestimmungen mit Beispielen aufgelegt bzw. arbeitet MMag. Thomas Rehor auch bei der Gestaltung der entsprechenden Nachschlagewerke des Apothekerverlages mit und ist Vortragender im Aspirantenkurs für Wien, Niederösterreich und Burgenland.

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at oder tax@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414 DW 247, DW 257