Mitgliederberatung

Das Gehaltskassengesetz sieht als eine der wesentlichen Aufgaben der Pharmazeutischen Gehaltskasse die fachkundige Information und Beratung aller Mitglieder vor.

Die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich ist das Sozial- und Wirtschaftsinstitut der österreichischen ApothekerInnen und bietet all ihren Mitgliedern eine umfassende Beratung zu Gehaltskassenleistungen, zu abrechnungstechnischen Fragen sowie zu Fragen im Arbeits- und Sozialrecht. Die Beratung erfolgt unparteiisch, sachlich und neutral. Jedes Anliegen wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Wer kann sich mit Fragen an die Gehaltskasse wenden?

Die Gehaltskasse steht ihren Mitgliedern jederzeit und kostenlos für Auskünfte zur Verfügung. Angestellte und selbständige ApothekerInnen sowie AspirantInnen können sich telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich (bitte um Terminvereinbarung!) an die Gehaltskasse wenden.  Die MitarbeiterInnen der Gehaltskasse stehen im Rahmen ihrer Kapazitäten aber auch ApothekerInnen im Ruhestand, sowie PharmaziestudentInnen gerne zur Verfügung.

Wer berät die Mitglieder zu welchen Themen?

Es beraten Sie fachkundige MitarbeiterInnen der Mitgliederbetreuung bzw. der Rezeptverrechnung. Des Weiteren stehen Ihnen unsere JuristInnen für arbeitsrechtliche Auskünfte sowie unsere Lohnverrechnerin für Fragen der Personalverrechnung zur Verfügung.

Mit welchen Fragen kann ich mich an die MitarbeiterInnen der Mitgliederbetreuung wenden?

Die Mitgliederbetreuung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um:

  • Gehälter (inkl. Gehaltsvorschüsse), Umlagen und Mitgliedsbeiträge
  • Meldeangelegenheiten (Beginn und Ende Dienstverhältnis, Dienstausmaß, Krankenstand, Leitung, etc.)
  • Dienstzeitanrechnungen
  • Vergütungsleistungen für Betriebe
  • Pensionszuschüsse, bzw. ergänzende Pensionsvorsorge (Statut A und B)
  • Leistungen aus dem Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds, z. B. Geburtskostenzuschüsse, AlleinerzieherInnenunterstützungen, Pflegekostenzuschüsse, Notstandsunterstützungen sowie Unterstützungsleistungen an umsatzschwache Apothekenbetriebe (Landapothekenunterstützung, Urlaubsunterstützung)
  • Stellenvermittlung: Sowohl Apotheken mit offenen Posten als auch stellensuchende ApothekerInnen können sich mit Fragen bzw. auch konkreten Vermittlungswünschen melden.

Mit welchen Fragen kann ich mich an die Rechtsberatung bzw. Lohnverrechnung wenden?

  • arbeitsrechtliche Fragen, z. B.: Dienstvertrag, Urlaub, Erkrankung, Beendigung von Dienstverhältnissen, Abgeltung von Mehrdienstleistungen, Entgeltfortzahlungsgründe, Freistellung zur Fortbildung,....
  • sozialrechtliche Fragen, z. B.: Kinderbetreuungsgeld und Karenz, Arbeitslosengeld, Pensionsantritt,...
  • Kontrolle von Gehaltsabrechnungen: Die zahlreichen Abgeltungsbestimmungen im Kollektivvertrag, der verringerte SV-Beitrag von angestellten ApothekerInnen aufgrund der Apothekerkammermitgliedschaft sowie die Bezugsauszahlung durch 2 Stellen (Gehaltskasse und Betrieb) können zu Fehlern führen, bei deren Aufklärung wir gerne behilflich sind.

Als zusätzliches Service bietet die Gehaltskasse auf ihrer Homepage einen Brutto-Netto-Rechner zur Berechnung von Bezügen angestellter ApothekerInnen nach Maßgabe des Kollektivvertrages an. Sowohl Überprüfungen wie fiktive Berechnungen sind damit möglich. Auch die Ermittlung der DienstgeberInnenkosten beim jeweiligen Monatsbezug ist möglich. Für die BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld ist die Zuverdienstgrenze von großer Relevanz. Hierzu gibt es auf unserer Homepage den Zuverdienstrechner KBG mit dem die Vereinbarkeit von Dienstausmaß und Zuverdienstgrenze überprüft werden kann.

Mit welchen Fragen kann ich mich an die MitarbeiterInnen der Abteilung Rezeptverrechnung wenden?

Die Verrechnung sämtlicher Kassenrezepte zwischen den öffentlichen Apotheken und den Krankenkassen erfolgt über die Abteilung Rezeptverrechnung der Pharmazeutische Gehaltskasse. Die Gehaltskasse übernimmt damit die Funktion einer Clearingstelle und erleichtert damit die Abrechnung ganz wesentlich. Haben Sie Fragen zur monatlichen Rezeptabrechnung, Fragen zu den Impfaktionen oder zum Apothekergesamtvertrag so sind Sie bei den MitarbeiterInnen der Rezeptverrechnung richtig.

Wie kann man die Gehaltskasse erreichen?

Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich
Spitalgasse 31
A-1090 Wien

Tel.: +43 1 404 14 DW 222 Mitgliederbetreuung
  DW 232 Rechtsberatung
  DW 250-252 Rezeptverrechnung
Fax: +43 1 404 14 DW 249  
E-Mail: office@gk.or.at