Häufig gestellte Fragen

Website Tracking bedeutet ganz allgemein, dass die Bewegungen eines Nutzers im Internet beobachtet und ausgewertet werden. Dazu gibt es verschiedene Techniken, die immer weiterentwickelt werden.
Für die Mitglieder der Gehaltskasse wurde im e-Service Portal das Postfach "Meine Zustellbox" eingerichtet, auf welches Sie nach dem Einloggen auf der Homepage der Gehaltskasse Zugriff haben. In diesem Postfach finden Sie für die Dauer von drei Monaten die von der Pharmazeutischen Gehaltskasse an Sie gesendeten Informationen in Link-Form. Unter "Meine Formulare" finden Sie auch all jene Formulare und Nachrichten, die Sie an die Gehaltskasse gesendet haben. Auch diese werden nach drei Monaten aus Ihrem Postfach gelöscht. Alle Dokumente können selbstverständlich von Ihnen heruntergeladen werden, um Sie zu speichern und/oder auszudrucken.
Durch Tracking Technologien kann die Anonymität des Besuchers gefährdet sein und Daten über die Website hinaus von Dritten gesammelt werden. Gemäß der ePrivacy-Verordnung muss der BesucherIn der Website dem Tracken (=Nachverfolgen) seiner Daten ausdrücklich zustimmen. Dazu verwenden wird die Consent Management Platform Usercentrics.
Usercentrics ist eine Content Management Platform, die es ermöglicht Einwilligungen der Nutzer zu erheben, zu verwalten und zu speichern. Über die privaten Datenschutzeinstellungen können individuell unerwünschte Technologien blockiert und wieder aktiviert werden. Usercentrics blockiert die Erhebung und Speicherung von Daten bis zur Zustimmung, unabhängig ob Cookies oder andere Methoden genutzt werden.
Unter folgendem Link finde Sie eine Auflistung aller Dokumente: https://www.gehaltskasse.at/internet/ghk/gk.nsf/content.xsp?Seite-Ihre-Dokumente-im-eService-Portal.
Wenn Sie „Akzeptieren“ klicken, dann stimmen Sie grundsätzlich allen Website Technologien zu. Wenn sie „Verweigern“ klicken, stimmen Sie keinen Tracking Technologien zu. Nachverfolgen oder ändern können Sie die Einstellungen über die privaten Datenschutzeinstellungen (Symbol am linken unteren Bildschirmrand).
Sie finden am linken unteren Bildschirmrand ein rundes grünes Symbol mit einem Fingerabdruck. Damit öffnen Sie Ihre privaten Datenschutzeinstellungen und sehen, welche funktionellen und essentiellen Technologien auf der Website eingesetzt werden. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit Tracking Technologien selbst zu verwalten und weitere Informationen zu den Diensten abzurufen.
Für Apothekenbetriebe wurde der Papierversand für alle im e-Service Portal verfügbaren Dokumente eingestellt. Als DienstnehmerIn bzw PensionistIn haben Sie vorerst noch die Wahl, Ihre Post per Briefsendung zugestellt zu bekommen.
Essentielle Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu aktivieren und sind unverzichtbar, deshalb können diese nicht deaktiviert werden. Eine Einwilligung für zwingend notwendige Cookies ist nicht erforderlich. Funktionelle Technologien ermöglichen es, die Nutzung der Website zu analysieren, die Leistung zu messen und zu verbessern. Funktionelle Technologien verlangen die Einwilligung der Websitebesucher und sind individuell über die privaten Einstellungen konfigurierbar.
Cookies sind kleine Textdateien, die eine Wiedererkennung des Nutzers und eine Analyse seiner Nutzung unserer Website ermöglichen. Rufen Sie den Bereich am unteren Rand der Homepage „Website und Cookie Information“ auf. Dort finden Sie gesammelt alle Informationen zur Website und den verwendeten Cookies. Cookies erfordern eine Zustimmung vom Besucher, sofern es sich nicht um technisch notwendige Cookies handelt, die für die Übertragung einer Kommunikation oder Dienstbereitstellung erforderlich sind.
Grundsätzlich soll die Antragsstellung bevorzugt nur noch über das e-Service Portal erfolgen, es stehen Ihnen allerdings weiterhin unsere Formulare auch als Papierform zur Verfügung. Diese finden Sie im Menü unter Service --> Anträge / Formulare (Papierversion).
Ja. Wenn sich Ihr Name z. B. aufgrund einer Heirat ändert, müssen Sie bitte eine neue Handy-Signatur beantragen.
Bitte überprüfen Sie, ob Sie den richtigen Benutzernamen verwendet haben. Für einige Anwendungen (z. B.: Freischaltung der Handy-Signatur, Meldungen, ….) müssen Sie sich als Person (Personalnummer) und nicht als Betrieb einloggen.
Klicken Sie bei der Anmeldung auf "Kennwort vergessen / entsperren". Hier können Sie Ihr Kennwort zurücksetzen. Voraussetzung: Sie haben in Ihrem Profil eine E-Mail Adresse hinterlegt. Dies ist bei Apothekenbetrieben und Steuerberatern / Wirtschaftstreuhändern automatisch der Fall; bei Personen nur wenn Sie die E-Mail Adresse selbst eingetragen haben.
Das Signaturgesetz sieht vor, dass niemand außer Ihnen über das Passwort verfügen darf. Aus diesem Grund kann das Passwort auch nicht zurückgesetzt werden. Wenn Sie Ihr Passwort für die Handy-Signatur vergessen oder verloren haben, bleibt daher nur die Möglichkeit erneut eine Handy-Signatur zu beantragen.
Bevor Sie sich mit Ihrer Handy-Signatur ins e-Service Portal der Gehaltskasse einloggen können, ist es erforderlich, die Handy-Signatur einmalig mit Ihrem Benutzerkonto zu verknüpfen. Dazu loggen Sie sich bitte mit Ihrem Benutzernamen (P-Nummer) + Kennwort ein. Unter "Profil bearbeiten" --> "Handy-Signatur verwenden" können Sie die Verknüpfung mit Ihrem Benutzerkonto durchführen.
Ja, stellensuchende Apotheker, die Vertretungen übernehmen können und auch dafür in der Stellenvermittlung der Gehaltskasse vorgemerkt sind, können, soferne sie der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben, im e-Service Portal gesehen werden und über die angegebenen Kontaktdaten kontaktiert werden. Diese Möglichkeit besteht auch für stellensuchende Aspiranten.
Aus Datenschutzgründen ist von der Übermittlung personenbezogener Daten per Fax oder per E-Mail abzuraten! Bitte verwenden Sie unsere elektronischen Formulare im e-Service Portal.
Daten von stellensuchenden Apothekern werden grundsätzlich nicht veröffentlicht bzw. nicht weiter gegeben. Apotheker die als stellensuchend für Vertretungen in der Stellenvermittlung der Gehaltskasse vorgemerkt sind, haben die Möglichkeit, ihre Kontaktdaten im e-Service Portal der Gehaltskasse zu veröffentlichen. Dafür bedarf es der expliziten Zustimmung. In diesem Fall haben Apotheker, die sich ins e-Service Portal einloggen, die Möglichkeit, stellensuchende Vertreter bzw. Aspiranten zu sehen und ggf. über die angegeben Kontakdaten mit ihnen in Kontakt zu treten. Stimmen Sie einer Veröffentlichung nicht zu, bleibt Ihre Stellensuche völlig anonym solange Sie nicht persönlich in Kontakt mit einem potentiellen Dienstgeber treten.
Nein, explizit für StudentInnen befinden sich im e-Service Portal keine besonderen Informationen. StudentInnen, die sich in der Stellenvermittlung der Gehaltskasse zwecks einer AspirantInnen-Stelle vormerken lassen möchten, empfehlen wir sich ca. 3 Monate vor dem gewünschten Dienstantritt mit der Stellenvermittlung der Gehaltskasse in Verbindung zu setzen.
www.gehaltskasse.at unterstützt derzeit folgende Browser in der jeweils aktuellen Version: Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Google Chrome, Opera, Safari
Um unsere E-Formulare zu nutzen oder Ihre Gehaltszettel einzusehen, loggen Sie sich bitte immer als Person (P-Nummer + Kennwort) ein. Eine An-/ Ab- oder Ummeldung kann ausschließlich vom Apothekenleiter vorgenommen werden. Um Dokumente Ihres Betriebes abzurufen (Rezeptfaktura, Vorschreibung, Überweisung Impfaktionen, uvm.), loggen Sie sich bitte mit Ihrer A-Nummer + Kennwort ein. Leiterinnen und Leiter sehen nach dem Login mit P-Nummer / Handy-Signatur auch alle Informationen für Ihren Betrieb!
An der Umsetzung dieses Punktes wird noch gearbeitet. Wir werden Sie informieren sobald diese Funktionalität zur Verfügung steht.
Die Links zu Ihren Dokumenten verbleiben für drei Monate in Ihrer Zustellbox, um schonend mit den Speicherressourcen im Rechenzentrum der Gehaltskasse umzugehen. In diesem Zeitraum haben Sie die Gelegenheit die Dokumente herunterzuladen, um Sie anderswo zu speichern oder auszudrucken. Auf Wunsch (z. B. Anruf, Kontaktformular) kann Ihnen ein bereits entfernter Link für die Dauer von drei weiteren Monaten in Ihrer Zustellbox eingestellt werden.
Dieser Hinweis kann beim Unterzeichnen eines E-Formulars auftreten und bedeutet, dass die unterzeichnende Person nícht ident ist mit der am e-Service Portal eingeloggten Person. Bitte gehen Sie folgendermaßen vor: Stellen Sie sicher, dass nur jene Person, die am e-Service Portal eingeloggt ist, das jeweilige Formular unterzeichnet. Andernfalls kann das Formular in der Gehaltskasse nicht bearbeitet werden. In einigen Fällen tritt die Meldung auch auf, wenn der in Gehaltskasse gespeicherte Name nicht zu 100% mit dem Namen im Zertifikat der Handy-Signatur übereinstimmt (z. B. bei zusätzlichen Vornamen, verschiedene Schreibweisen). In diesem Fall können Sie den Hinweis ignorieren und das E-Formular unterzeichnen.
Ja, es gibt es sogenanntes Inaktivitäts-Timeout. Wenn man im eingeloggten Zustand am e-Servcie Portal 15 min lang keine Aktion setzt, wird man automatisch ausgeloggt.
Verwenden Sie dazu bitte den Benutzernamen Ihres Betriebs (A + Betriebsnummer) + Kennwort.
Grundsätzlich empfehlen wir für Personen den Login mit Handy-Signatur. Dafür ist es notwendig, dass Sie Ihre Handy-Signatur einmalig mit Ihrem Benutzerkonto (P-Nummer) verknüpfen. Wenn die Verknüpfung erfolgt ist, können Sie sich künftig immer direkt mittels Handy-Signatur einloggen. Falls Sie keine Handy-Signatur verwenden möchten, können Sie sich mit Ihrem persönlichen Benutzernamen (P + Personalnummer) + Kennwort einloggen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Login gesperrt wird, wenn Sie Ihr Kennwort fünf Mal falsch eingeben; in diesem Fall kontaktieren Sie bitte die Gehaltskasse. Beachten Sie bitte auch, dass für einige E-Formulare eine Handy-Signatur zwingend erforderlich ist!
Um sich aus dem e-Service Portal wieder auszuloggen (dies sollte aus Sicherheitsgründen am Ende des Aufenthalts im e-Service Portal immer stattfinden), klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Eingeloggt als Vorname Zuname" und anschließend auf "Abmelden".
Wenn Sie sich mit Handy-Signatur einloggen, können wir Sie - im e-Service Portal der Gehaltskasse - eindeutig identifizieren. Höchstpersönliche Informationen oder besonders schützenswerte Daten zeigen wir Ihnen nur an, wenn Sie sich so eingewählt haben. Bei den elektronischen Meldeformularen und beim Antrag auf Gehaltsvorschuss ist jedoch zusätzlich als Willenserklärung eine eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgesehen. Daher ist es erforderlich, diese Formulare mittels Handy-Signatur zu unterzeichnen.
Die E-Formulare finden Sie nach dem Einloggen im e-Service Portal im Bereich Quicklinks. Die Papier-Formulare finden Sie im Bereich "Service" unter Anträge / Formulare (Papierversion).
Grundsätzlich soll die Antragsstellung bevorzugt nur noch über das e-Service Portal erfolgen, es stehen Ihnen allerdings weiterhin unsere Formulare auch als Papierform zur Verfügung. Diese finden Sie im Menü unter Service --> Anträge / Formulare (Papierversion).
Aus Datenschutzgründen ist von der Übermittlung personenbezogener Daten per Fax oder per E-Mail abzuraten! Bitte verwenden Sie unsere elektronischen Formulare im e-Service Portal.
An der Umsetzung dieses Punktes wird noch gearbeitet. Wir werden Sie informieren sobald diese Funktionalität zur Verfügung steht.
Dieser Hinweis kann beim Unterzeichnen eines E-Formulars auftreten und bedeutet, dass die unterzeichnende Person nícht ident ist mit der am e-Service Portal eingeloggten Person. Bitte gehen Sie folgendermaßen vor: Stellen Sie sicher, dass nur jene Person, die am e-Service Portal eingeloggt ist, das jeweilige Formular unterzeichnet. Andernfalls kann das Formular in der Gehaltskasse nicht bearbeitet werden. In einigen Fällen tritt die Meldung auch auf, wenn der in Gehaltskasse gespeicherte Name nicht zu 100% mit dem Namen im Zertifikat der Handy-Signatur übereinstimmt (z. B. bei zusätzlichen Vornamen, verschiedene Schreibweisen). In diesem Fall können Sie den Hinweis ignorieren und das E-Formular unterzeichnen.
Wenn Sie sich mit Handy-Signatur einloggen, können wir Sie - im e-Service Portal der Gehaltskasse - eindeutig identifizieren. Höchstpersönliche Informationen oder besonders schützenswerte Daten zeigen wir Ihnen nur an, wenn Sie sich so eingewählt haben. Bei den elektronischen Meldeformularen und beim Antrag auf Gehaltsvorschuss ist jedoch zusätzlich als Willenserklärung eine eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgesehen. Daher ist es erforderlich, diese Formulare mittels Handy-Signatur zu unterzeichnen.
Die E-Formulare finden Sie nach dem Einloggen im e-Service Portal im Bereich Quicklinks. Die Papier-Formulare finden Sie im Bereich "Service" unter Anträge / Formulare (Papierversion).
Ja. Wenn sich Ihr Name z. B. aufgrund einer Heirat ändert, müssen Sie bitte eine neue Handy-Signatur beantragen.
Das Signaturgesetz sieht vor, dass niemand außer Ihnen über das Passwort verfügen darf. Aus diesem Grund kann das Passwort auch nicht zurückgesetzt werden. Wenn Sie Ihr Passwort für die Handy-Signatur vergessen oder verloren haben, bleibt daher nur die Möglichkeit erneut eine Handy-Signatur zu beantragen.
Bevor Sie sich mit Ihrer Handy-Signatur ins e-Service Portal der Gehaltskasse einloggen können, ist es erforderlich, die Handy-Signatur einmalig mit Ihrem Benutzerkonto zu verknüpfen. Dazu loggen Sie sich bitte mit Ihrem Benutzernamen (P-Nummer) + Kennwort ein. Unter "Profil bearbeiten" --> "Handy-Signatur verwenden" können Sie die Verknüpfung mit Ihrem Benutzerkonto durchführen.
Dieser Hinweis kann beim Unterzeichnen eines E-Formulars auftreten und bedeutet, dass die unterzeichnende Person nícht ident ist mit der am e-Service Portal eingeloggten Person. Bitte gehen Sie folgendermaßen vor: Stellen Sie sicher, dass nur jene Person, die am e-Service Portal eingeloggt ist, das jeweilige Formular unterzeichnet. Andernfalls kann das Formular in der Gehaltskasse nicht bearbeitet werden. In einigen Fällen tritt die Meldung auch auf, wenn der in Gehaltskasse gespeicherte Name nicht zu 100% mit dem Namen im Zertifikat der Handy-Signatur übereinstimmt (z. B. bei zusätzlichen Vornamen, verschiedene Schreibweisen). In diesem Fall können Sie den Hinweis ignorieren und das E-Formular unterzeichnen.
Klicken Sie bei der Anmeldung auf "Kennwort vergessen / entsperren". Hier können Sie Ihr Kennwort zurücksetzen. Voraussetzung: Sie haben in Ihrem Profil eine E-Mail Adresse hinterlegt. Dies ist bei Apothekenbetrieben und Steuerberatern / Wirtschaftstreuhändern automatisch der Fall; bei Personen nur wenn Sie die E-Mail Adresse selbst eingetragen haben.
Das Signaturgesetz sieht vor, dass niemand außer Ihnen über das Passwort verfügen darf. Aus diesem Grund kann das Passwort auch nicht zurückgesetzt werden. Wenn Sie Ihr Passwort für die Handy-Signatur vergessen oder verloren haben, bleibt daher nur die Möglichkeit erneut eine Handy-Signatur zu beantragen.
Bitte überprüfen Sie, ob Sie den richtigen Benutzernamen verwendet haben. Für einige Anwendungen (z. B.: Freischaltung der Handy-Signatur, Meldungen, ….) müssen Sie sich als Person (Personalnummer) und nicht als Betrieb einloggen.
Bevor Sie sich mit Ihrer Handy-Signatur ins e-Service Portal der Gehaltskasse einloggen können, ist es erforderlich, die Handy-Signatur einmalig mit Ihrem Benutzerkonto zu verknüpfen. Dazu loggen Sie sich bitte mit Ihrem Benutzernamen (P-Nummer) + Kennwort ein. Unter "Profil bearbeiten" --> "Handy-Signatur verwenden" können Sie die Verknüpfung mit Ihrem Benutzerkonto durchführen.
Um unsere E-Formulare zu nutzen oder Ihre Gehaltszettel einzusehen, loggen Sie sich bitte immer als Person (P-Nummer + Kennwort) ein. Eine An-/ Ab- oder Ummeldung kann ausschließlich vom Apothekenleiter vorgenommen werden. Um Dokumente Ihres Betriebes abzurufen (Rezeptfaktura, Vorschreibung, Überweisung Impfaktionen, uvm.), loggen Sie sich bitte mit Ihrer A-Nummer + Kennwort ein. Leiterinnen und Leiter sehen nach dem Login mit P-Nummer / Handy-Signatur auch alle Informationen für Ihren Betrieb!
Ja, es gibt es sogenanntes Inaktivitäts-Timeout. Wenn man im eingeloggten Zustand am e-Servcie Portal 15 min lang keine Aktion setzt, wird man automatisch ausgeloggt.
Verwenden Sie dazu bitte den Benutzernamen Ihres Betriebs (A + Betriebsnummer) + Kennwort.
Grundsätzlich empfehlen wir für Personen den Login mit Handy-Signatur. Dafür ist es notwendig, dass Sie Ihre Handy-Signatur einmalig mit Ihrem Benutzerkonto (P-Nummer) verknüpfen. Wenn die Verknüpfung erfolgt ist, können Sie sich künftig immer direkt mittels Handy-Signatur einloggen. Falls Sie keine Handy-Signatur verwenden möchten, können Sie sich mit Ihrem persönlichen Benutzernamen (P + Personalnummer) + Kennwort einloggen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Login gesperrt wird, wenn Sie Ihr Kennwort fünf Mal falsch eingeben; in diesem Fall kontaktieren Sie bitte die Gehaltskasse. Beachten Sie bitte auch, dass für einige E-Formulare eine Handy-Signatur zwingend erforderlich ist!
Um sich aus dem e-Service Portal wieder auszuloggen (dies sollte aus Sicherheitsgründen am Ende des Aufenthalts im e-Service Portal immer stattfinden), klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "Eingeloggt als Vorname Zuname" und anschließend auf "Abmelden".
Ja, stellensuchende Apotheker, die Vertretungen übernehmen können und auch dafür in der Stellenvermittlung der Gehaltskasse vorgemerkt sind, können, soferne sie der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben, im e-Service Portal gesehen werden und über die angegebenen Kontaktdaten kontaktiert werden. Diese Möglichkeit besteht auch für stellensuchende Aspiranten.
Daten von stellensuchenden Apothekern werden grundsätzlich nicht veröffentlicht bzw. nicht weiter gegeben. Apotheker die als stellensuchend für Vertretungen in der Stellenvermittlung der Gehaltskasse vorgemerkt sind, haben die Möglichkeit, ihre Kontaktdaten im e-Service Portal der Gehaltskasse zu veröffentlichen. Dafür bedarf es der expliziten Zustimmung. In diesem Fall haben Apotheker, die sich ins e-Service Portal einloggen, die Möglichkeit, stellensuchende Vertreter bzw. Aspiranten zu sehen und ggf. über die angegeben Kontakdaten mit ihnen in Kontakt zu treten. Stimmen Sie einer Veröffentlichung nicht zu, bleibt Ihre Stellensuche völlig anonym solange Sie nicht persönlich in Kontakt mit einem potentiellen Dienstgeber treten.
Website Tracking bedeutet ganz allgemein, dass die Bewegungen eines Nutzers im Internet beobachtet und ausgewertet werden. Dazu gibt es verschiedene Techniken, die immer weiterentwickelt werden.
Durch Tracking Technologien kann die Anonymität des Besuchers gefährdet sein und Daten über die Website hinaus von Dritten gesammelt werden. Gemäß der ePrivacy-Verordnung muss der BesucherIn der Website dem Tracken (=Nachverfolgen) seiner Daten ausdrücklich zustimmen. Dazu verwenden wird die Consent Management Platform Usercentrics.
Usercentrics ist eine Content Management Platform, die es ermöglicht Einwilligungen der Nutzer zu erheben, zu verwalten und zu speichern. Über die privaten Datenschutzeinstellungen können individuell unerwünschte Technologien blockiert und wieder aktiviert werden. Usercentrics blockiert die Erhebung und Speicherung von Daten bis zur Zustimmung, unabhängig ob Cookies oder andere Methoden genutzt werden.
Wenn Sie „Akzeptieren“ klicken, dann stimmen Sie grundsätzlich allen Website Technologien zu. Wenn sie „Verweigern“ klicken, stimmen Sie keinen Tracking Technologien zu. Nachverfolgen oder ändern können Sie die Einstellungen über die privaten Datenschutzeinstellungen (Symbol am linken unteren Bildschirmrand).
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Nein, explizit für StudentInnen befinden sich im e-Service Portal keine besonderen Informationen. StudentInnen, die sich in der Stellenvermittlung der Gehaltskasse zwecks einer AspirantInnen-Stelle vormerken lassen möchten, empfehlen wir sich ca. 3 Monate vor dem gewünschten Dienstantritt mit der Stellenvermittlung der Gehaltskasse in Verbindung zu setzen.
Die E-Formulare finden Sie nach dem Einloggen im e-Service Portal im Bereich Quicklinks. Die Papier-Formulare finden Sie im Bereich "Service" unter Anträge / Formulare (Papierversion).
Für die Mitglieder der Gehaltskasse wurde im e-Service Portal das Postfach "Meine Zustellbox" eingerichtet, auf welches Sie nach dem Einloggen auf der Homepage der Gehaltskasse Zugriff haben. In diesem Postfach finden Sie für die Dauer von drei Monaten die von der Pharmazeutischen Gehaltskasse an Sie gesendeten Informationen in Link-Form. Unter "Meine Formulare" finden Sie auch all jene Formulare und Nachrichten, die Sie an die Gehaltskasse gesendet haben. Auch diese werden nach drei Monaten aus Ihrem Postfach gelöscht. Alle Dokumente können selbstverständlich von Ihnen heruntergeladen werden, um Sie zu speichern und/oder auszudrucken.
Unter folgendem Link finde Sie eine Auflistung aller Dokumente: https://www.gehaltskasse.at/internet/ghk/gk.nsf/content.xsp?Seite-Ihre-Dokumente-im-eService-Portal.
Für Apothekenbetriebe wurde der Papierversand für alle im e-Service Portal verfügbaren Dokumente eingestellt. Als DienstnehmerIn bzw PensionistIn haben Sie vorerst noch die Wahl, Ihre Post per Briefsendung zugestellt zu bekommen.
Die Links zu Ihren Dokumenten verbleiben für drei Monate in Ihrer Zustellbox, um schonend mit den Speicherressourcen im Rechenzentrum der Gehaltskasse umzugehen. In diesem Zeitraum haben Sie die Gelegenheit die Dokumente herunterzuladen, um Sie anderswo zu speichern oder auszudrucken. Auf Wunsch (z. B. Anruf, Kontaktformular) kann Ihnen ein bereits entfernter Link für die Dauer von drei weiteren Monaten in Ihrer Zustellbox eingestellt werden.