Feuerversicherung für Rezepte

Die Pharmazeutische Gehaltskasse hat eine kollektive Feuerversicherung abgeschlossen, die für alle Apotheken Österreichs den Verlust von Rezepten in der Apotheke durch Feuer deckt.

Welches Risiko wird von dieser Versicherung gedeckt?

Versichert sind Rezepte, Verordnungsscheine, FSME-Abschnitte und dgl. ständig freiliegend in der Apotheke, im privaten Haushalt und Büro des Apothekers, eines Rechnungslegers oder Taxators. Versichert ist der Verlust durch Feuer. "Ständig freiliegend" bedeutet, dass die Rezepte nicht unter Verschluss aufbewahrt werden müssen, um von der Versicherung umfasst zu sein. Auch die Zerstörung von Rezepten durch Löschwasser infolge eines Brandes ist durch die Versicherung gedeckt.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Höchstversicherungssumme (auf 1. Risiko) beträgt 366.000,- € je Apotheke und Risikoort. ’Auf 1. Risiko’ bedeutet, dass bei Verlust von Rezepten im Wert von mehr als 366.000,- € seitens der Versicherungsanstalt kein Einwand der Unterversicherung erhoben wird.

Besteht Versicherungsschutz auch bei anderen Verlustarten als durch Feuer?

Ja, zusätzlich zum Versicherungsschutz gegen Feuer ist in der abgeschlossenen Versicherung auch eine Deckung für Verlust von Rezepten durch Einbruch, Diebstahl, Vandalismus nach Einbruch und Beraubung enthalten. Die Höchstversicherungssumme für dieses Risiko beträgt (ebenfalls auf 1. Risiko) 7.500,- €. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Feuerversicherung, d. h. Rezepte und dgl. sind auch freiliegend und sowohl in der Apotheke als auch im privaten Haushalt und Büro des Apothekers, eines Rechnungslegers oder Taxators versichert.

Worin liegen die unterschiedlich hohen Höchstsummen begründet?

Diese resultieren daraus, dass eine Versicherung gegen Verlust durch Diebstahl und Raub auf mehr als 7.500,- € nur möglich gewesen wäre unter der Einschränkung, dass die Rezepte in einem versperrten Schrank aufbewahrt werden. Da dies in den wenigsten Apotheken der Fall ist, wurde diese Variante nicht gewählt.

Muss der Apotheker dieser Versicherung eigens beitreten?

Nein, wie bei der Rezepttransportversicherung auch, ist ein Beitritt nicht notwendig. Die Versicherung erstreckt sich automatisch auf alle öffentlichen Apotheken Österreichs. Die Versicherungsprämie wird von der Gehaltskasse bezahlt.

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 404 14-211

Links zu diesem Thema:

Rezepttransportversicherung