Rezeptverrechnung und Impfaktionen

Die Apotheken übermitteln monatlich ihre Krankenkassenrezepte mit entsprechenden Abrechnungsunterlagen an die Gehaltskasse. Diese erfasst die Daten und leitet die Rezepte – noch am Tag ihres Einlangens – an die jeweils zahlungspflichtige Stelle weiter. Da die Gehaltskasse die Vorfinanzierung übernimmt, erhält der Apothekenbetrieb den Rezepterlös bereits vier Tage nach Einlangen der Rezepte, obwohl die gesetzliche Zahlungsfrist 14 Tage beträgt. Die Gehaltskasse fungiert als „Clearing-Stelle“ und erspart dadurch den Apothekenbetrieben mit jeder Krankenkasse einzeln abzurechnen.

Rezepteinreichung und Rezepterlös

Eine der ganz wesentlichen Aufgaben der Pharmazeutischen Gehaltskasse besteht in der Verrechnung der Kassenrezepte für die Apotheken mit den Sozialversicherungsträgern.
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Retaxierungskontrolle

Neben der Verrechnung der Krankenkassenrezepte mit den Sozialversicherungsträgern erbringt die Gehaltskasse in diesem Zusammenhang wichtige zusätzliche Leistungen für die Apotheken.
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Apothekergesamtvertrag in Kürze (gültig seit 2006)

Bedingt durch die Einführung des Erstattungskodex mit 1.1.2005, den damit verbundenen Übergangsbestimmungen sowie der elektronischen Rezeptabrechnung wurde eine Überarbeitung des seit 1987 bestehenden Gesamtvertrages unumgänglich. Insbesondere die unterschiedliche Handhabung der Übergangsbestimmungen seitens der Krankenversicherungsträger machten eine bundeseinheitliche Lösung für alle dem Hauptverband angehörenden Krankenversicherungsträger notwendig.
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Feuerversicherung für Rezepte

Die Pharmazeutische Gehaltskasse hat eine kollektive Feuerversicherung abgeschlossen, die für alle Apotheken Österreichs den Verlust von Rezepten in der Apotheke durch Feuer deckt.
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Impfaktionen

Hier finden Sie Merkblätter und Formulare für alle Impfaktionen.
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Impfaktionen

Hier finden Sie Merkblätter und Formulare für alle Impfaktionen.
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Leitfaden NEU COVID 19 Abrechnung


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Rezepttransportversicherung

Die Gehaltskasse hat den Transport der Rezeptpakete von der Apotheke zur Gehaltskasse und weiter zur Krankenkasse gegen Verlust der Rezepte versichert.
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SVS-Kassenfusion

Die SVS-GW (Gewerbliche Wirtschaft) und die SVS-LW (Landwirtschaft) wurden mit dem Rezeptabrechnungsmonat September 2021 abrechnungstechnisch nun endgültig zur SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) zusammengeführt!
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Upload der Rezeptdaten

Ab sofort ist der Upload der Rezeptdaten auf www.gehaltskasse.at nach Login mit ANUM und Kennwort möglich.
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Verzeichnis der Softwarehäuser und Taxationsbüros

Hier finden Sie das Verzeichnis der Softwarehäuser und Taxationsbüros:
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