Expeditionserleichterungen Kurz und Bündig

Für die Dauer der Corona-Pandemie gelten für öffentliche Apotheken weiterhin (bis 30. Juni 2022) Erleichterungen bei der Expedition auf Kassenkosten.

(siehe Kammer-Info 119/21 vom 9.12.2021)

Hier die wichtigsten Sonderregelungen:

1. Hinterlegung der Rezepte in der e-Medikation wie bisher. 

2. Vom Arzt an die Apotheke gemailte oder gefaxte Kassenrezepte können direkt mit den Kassen abgerechnet werden – Expedition gemäß Gesamtvertrag (Kammer-Info 25/2020 vom 16.3.2020)

3. Dasselbe gilt auch für Suchtgift- bzw. Substitutionsverschreibungen – SG-Vignetten etc. sind zu beachten. (Kammer-Info 27/2020 vom 17.3.2020)
Die Vorab-Vidierung der Substitutionsdauerverschreibungen durch den Amtsarzt kann entfallen. Der verschreibende Arzt hat in diesen Fällen auf der Substitutionsdauerverschreibung den Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ anzubringen und mittels Stampiglie zu unterfertigen. Gleiches gilt für die Änderung des Abgabemodus. Hier reicht die schriftliche Mitteilung des Substitutionsarztes an die Apotheke aus. (Kammer-Info 32/2020 vom 20.3.2020).

4. Auf Basis von Wahlarztrezepten (als Original, Fax oder Mail) können Arzneimittel aus dem grünen und gelben Bereich des Erstattungskodex ohne vorherige Anerkennung durch die Kassen für den Monatsbedarf expediert werden (Kammer-Info 28/2020 vom 18.3.2020).

Diese Erleichterungen gelten bundesweit für sämtliche Dachverbands-Kassen (ÖGK, SVS, BVAEB-EB und BVAEB-OEB) sowie die KFA Wien. 

Nähere Informationen

E-Mail: tax@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414 DW 247, 237

Letzte Aktualisierung: 13.12.2021