Rezepttransportversicherung

Die Gehaltskasse hat den Transport der Rezeptpakete von der Apotheke zur Gehaltskasse und weiter zur Krankenkasse gegen Verlust der Rezepte versichert.

Warum hat die Gehaltskasse eine derartige Versicherung abgeschlossen?

Die Gehaltskasse hat vor Bestehen dieser Versicherung die Rezeptpakete von der Gehaltskasse an die Krankenkassen mit der Post als Wertpakete geschickt. Vor einigen Jahren wurde dann das Porto für Wertpakete vervielfacht und gleichzeitig gelang es der Gehaltskasse, mit einer Versicherung sehr günstige Prämien für diese Versicherung auszuhandeln, sodass die Versicherung wesentlich günstiger war (und immer noch ist) als das Wertpaketporto. Und das obwohl auch der Transportweg von der Apotheke zur Gehaltskasse unter Versicherungsschutz steht. Dazu kommt, dass die Gehaltskasse dadurch auch private Paketdienste für den Transport zu den Kassen verwenden kann, was die Transportzeit oftmals verkürzt und zu einer früheren Bezahlung durch die Kassen führt.

Was genau ist versichert?

Versichert sind die zur Verrechnung an die Gehaltskasse eingesandten Rezepte am Transportweg von der Apotheke (Wohnung bzw. Betrieb des Apothekers oder des Rechnungslegers) über die Gehaltskasse bis zur Krankenkasse. Der Versicherungsschutz erstreckt sich sowohl auf die Rezepte in Postgewahrsam als auch auf den persönlichen Transport durch den Apotheker oder eine von ihm betraute Person.

Wie ist der Versicherungsumfang?

Die Versicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden entstanden durch Abhandenkommen, Diebstahl und Raub, und zwar für bis zu 366.000,- € pro Paket. Bei Aufgabe als Wertpaket erhöht sich die Höchsthaftungssumme sogar auf 440.000,- € (bei einer Mindestwertangabe von 1.500,- €).

Was bedeutet das in der Praxis für die Apotheken?

Das bedeutet, dass der Transport der Rezepte von der Apotheke zur Gehaltskasse bei persönlicher Abgabe bis 366.000,- € unter Versicherungsschutz steht. Bei Postversand genügt bis 183.000,- € die Versendung als normales Postpaket, die Aufgabe als Wertpaket ist nicht notwendig. Um die Behandlung „von Hand zu Hand“ für die Pakete sicherzustellen, empfehlen wir bei Aufgabe als Postpaket die Deklaration als Wertpaket mit einer Wertangabe von 600,- € (Mehrgebühr 6,- €) oder als EMS-Paket (Express Mail Service).

Welche Unterlagen werden im Schadensfall benötigt?

Zu Beweiszwecken empfehlen wir, jedenfalls eine Kopie der Sammelaufstellung und im Falle des Postversandes unbedingt den Aufgabeschein aufzubewahren. Bei der Versendung als normales Postpaket muss übrigens ganz besonders auf eine stabile Verpackung geachtet werden.

Wann wird ein Verlust der Rezepte nicht von der Versicherung gedeckt?

Nicht versichert sind die Rezepte gegen Verlust in der Apotheke oder während sie sich beim Rechnungsleger befinden. Ebenso wenig sind Rezepte versichert, die direkt an eine Kasse geschickt werden, wie z. B. FSME-Scheine direkt an die AUVA. Der häufigste Fall, wo "verlorene" Rezepte nicht von der Versicherung ersetzt werden, ist der nicht nachvollziehbare Verlust von Rezepten. Das ist immer dann der Fall, wenn eine Kasse das Fehlen von Rezepten feststellt, ohne dass eine Beschädigung eines Postpakets vorlag.

Kein Versicherungsschutz besteht auch bei grober Fahrlässigkeit (Sorglosigkeit) des Apothekers.

Muss der Apotheker dieser Versicherung eigens beitreten?

Nein, ein Beitritt ist nicht notwendig. Der Versicherungsschutz erstreckt sich automatisch auf alle öffentlichen Apotheken Österreichs. Dem einzelnen Apotheker erwachsen aus der Versicherung unmittelbar keine Kosten.


Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 404 14 -211

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