Kontaktfreie Medikamentenverschreibung

Die kontaktfreie Medikamentenverschreibung über e-Medikation ist in allen österreichischen Apotheken möglich.

Infos zur kontaktfreien Medikamentenverschreibung über e-Medikation, per FAX oder per E-Mail

Seitens der Krankenkassen werden sämtliche in den öffentlichen Apotheken eingelangten FAX- bzw. Mailrezepte, die zu einer Abgabe eines Heilmittels führen, rückwirkend zum Stichtag 1. März 2020 ohne Vorlage des Originalrezepts anerkannt. Diese können wie Originalrezepte über die Pharmazeutische Gehaltskasse abgerechnet werden.

Diese Regelung gilt nicht für Suchtgiftrezepte.

Schritt für Schritt: Rezepte langen per FAX oder E-mail ein

  1. PatientIn ruft in der Arztordination an
  2. ÄrztIn stellt Kassenrezept aus
  3. ÄrztIn fragt PatientIn, in welche Apotheke das Kassenrezept gefaxt / gemailt werden soll und übermittelt das Rezept wie von PatientIn gewünscht
  4. PatientIn bzw. eine andere Person erhält nach Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer und Patientennamen die verordneten Präparate
  5. Das ausgedruckte FAX oder Mailrezept wird
    a.) ggf. mit einem apothekeninternen Ersatzstrichcode "Rezeptetikette" versehen
    b.) Krankenversicherungsträger draufschreiben (im Zweifel die ÖGK nehmen)
    c.) mit „CORONA“ beschriften
  6. Die Apotheke rechnet das FAX- bzw. Mailrezept – wie üblich - über die Pharmazeutische Gehaltskasse ab.

Schritt für Schritt: Kontaktfreie Medikamentenverschreibung über e-medikation

  1. Kunde kommt mit e-card oder auch nur mit Sozialversicherungsnummer in Apotheke
  2. e-card stecken (oder Sozialversicherungsnummer eingeben) und die ELGA-Oberfläche öffnen
  3. Rezeptliste abrufen
  4. gewünschtes Rezept auswählen und in den aktuellen Geschäftsfall übernehmen
  5. Krankenversicherungsträger ermitteln (z. B. PatientIn fragen, VDAS). Im Zweifel die ÖGK nehmen.

Abrechnung

Die Apotheke rechnet die Rezepte aus „Kontaktfreie Medikamentenverschreibung über e-medikation“, per FAX oder E-Mail einlangende Rezepte – wie üblich - über die Pharmazeutische Gehaltskasse ab.

Bedienungsanleitungen und Info-Videos für Apothekensoftware

Quelle: Hersteller der Apothekensoftware

Mit freundlicher Genehmigung des jeweiligen Herstellers der Apothekensoftware.

Übermittlung Rezepte durch Ärzte

Quelle: Rundschreiben 69a der GK

Damit die Übermittlung von Rezepten zwischen Arztpraxis und Ihrer Apotheke möglichst effizient abgewickelt werden kann empfehlen wir drei Varianten:

Variante 1: Papierrezept (bevorzugte Variante in ländlichen Gebieten):

Rezepte werden in der Arztordination ausgedruckt und gesammelt. Einmal täglich werden die gesammelten Rezepte in die Apotheke gebracht oder durch die Apotheke abgeholt.

Die Patientinnen und Patienten können ihre Medikamente am Folgetag in der Apotheke abholen. Ausnahme: Dringend benötigte Arzneimittel wie Antibiotika, die bereits am selben Tag in der Apotheke zur Abholung bereitstehen müssen.

Treffen Sie dazu bitte eine Vereinbarung über die konkrete Abwicklung mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt (Wer sorgt für den Transport der Rezepte in die Apotheke? Wie wird bei Rezepten vorgegangen, die am selben Tag eingelöst werden müssen?). Papierrezepte können mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Variante 2: Übermittlung per Fax oder E-Mail (bevorzugte Variante in Städten):

Die Ärztin oder der Arzt sendet Ihnen das Rezept per Fax oder E-Mail. Rezepte die auf diesen Wegen übermittelt werden sind gültig und können auch für die Verrechnung herangezogen werden.

Variante 3: Rezept via e-Medikation:

Diese Form ist flächendeckend verfügbar. Vorgehen wie im Überblick bzw. in den Bedienungsanleitungen der Hersteller der Apothekensoftware beschreiben.

Bei technischen Problemen mit dieser 3. Variante können Sie sich unter 01/404 14 DW 235 an unseren Herr Ing. Bugnar wenden.

Weitere Informationen

 

Nähere Informationen

E-Mail: tax@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414 DW 247, 257