Informationen für Apotheker aus dem EU-Raum

Die Stellenvermittlung der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich vermittelt auch stellensuchende Apotheker aus dem EU-Raum. Voraussetzungen und Besonderheiten des Systems werden im Folgenden dargestellt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Ausbildung muss EU-konform sein. Dies stellt die Österreichische Apothekerkammer fest. Die Österreichische Apothekerkammer erteilt weiters, nach entsprechender Prüfung, sie sogenannte Berufsberechtigung. Hierfür gibt es in der Österreichischen Apothekerkammer ein eigenes Verfahren, im Zuge dessen alle notwendigen Unterlagen vorzulegen sind. Nach dieser Überprüfung wird ein Bescheid erstellt, welcher gegebenfalls dazu berechtigt, in einer österreichischen Apotheke als berufsberechtigter Apotheker zu arbeiten.

Wie erfolgt die Bezahlung?

In Österreich tätige Apotheker sind in ein Besoldungssystem eingebunden, welches aus 18 Gehaltsstufen besteht. Im Rhythmus von zwei Jahren wird in die nächste Gehaltsstufe vorgerückt. Grundsätzlich erfolgt die Einstufung in die erste Gehaltsstufe, wobei Dienstzeiten, die im Ausland erworben wurden, unter gewissen Bedingungen angrechnet werden können. Die Höhe des Gehaltes setzt sich aus dem Gehalt der entsprechenden Gehaltsstufe, einer etwaigen Haushaltszulage bei verheirateten Personen, etwaiger Kinderzulagen und der Ausgleichszulage sowie etwaiger Nachtdienst- und Bereitschaftsdienstentlohnungen zusammen.  Der "Brutto-Netto-Rechner" auf unserer Homepage gibt Auskunft über die Höhe des Gehaltes.

Wie verhält es sich mit der Arbeitszeit?

Die Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen sowie den Wünschen und Möglichkeiten des angestellten Apothekers. Nicht selten kommt es zu Teildienstvereinbarungen Volldienst (40 Wochenstunden) entspricht hierbei einen sogenannten "10/10 Dienst". Ein 5/10 Dienst entspricht folglich 20 Wochenstunden usw. Das Mindestdienstausmaß beträgt 2/10.

Gibt es eine eigene Zusatzaltersversorgung?

In pensionsrechtlicher Hinsicht ist durch zwischenstaatliche Abkommen sicher gestellt, dass die Versicherungszeiten, die durch die Tätigkeit erworben werden, bei der zukünftigen staatlichen Pension berücksichtigt werden.

In Österreich tätige Apotheker erwerben aufgrund ihrer Tätigkeit in Apotheken auch einen Anspruch auf eine Zusatzaltersversorgung durch die Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich wenn sie zumindest fünf Jahre lang als angestellter Apotheker in Österreich in einer Apotheke tätig sind.

Wie und durch wen erfolgt die Vermittlung offener Stellen?

Die Stellenvermittlung der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich ist eine Plattform, für die Vermittlung stellensuchender Dienstnehmer und stellenanbietender Dienstgeber.

Dienstnehmer wie Dienstgeber deponieren ihre Wünsche in der Stellenvermittlung. Dienstnehmer, deren Suchkriterien den Dienstgeberwünschen entsprechen, erhalten ein entsprechendes Stellenangebot per E-Mail um sich beim jeweiligen Dienstgeber zu bewerben.

Bevor diese Serviceleistung in Anspruch genommen werden kann, muss vorher jedenfalls in der Österreichischen Apothekerkammer abgeklärt werden, ob die Ausbildung anerkannt wird und die Berufsberechtigung erteilt wird.

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414-222