Stellenvermittlung allgemeine Informationen

Zu den gesetzlichen Aufgaben der Gehaltskasse gehört auch die unentgeltliche, gemeinnützige Stellenvermittlung für ihre Mitglieder.

Führt die Gehaltskasse die Stellenvermittlung für ganz Österreich durch?

Ja, die Stellenvermittlung der Gehaltskasse vermittelt von Wien aus vorgemerkte Mitglieder auf offene Posten in ganz Österreich.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Stellenlose und stellensuchende Mitglieder melden sich bei der Stellenvermittlung und geben ihre Wünsche hinsichtlich eines Postens (geographische Lage, Dienstausmaß, frühester Dienstantritt etc.) bekannt. Ebenso melden sich DienstgeberInnen, die jemanden einstellen wollen und geben ihre Wünsche bekannt. Sobald der Gehaltskasse eine offene Stelle gemeldet wird, informiert die Gehaltskasse alle vorgemerkten DienstnehmerInnen, zu deren Wünschen dieser Posten passt, zeitgleich über diese Stelle. Die DienstnehmerInnen können sich dann mit dieser Apotheke in Verbindung setzen.

Wie erfolgt diese Information der vorgemerkten Mitglieder?

Die Information erfolgt (mit Ausnahme von besonders dringenden Fällen) schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail. Zusammen mit der Information über den (die) offenen Posten erhält der Dienstnehmer ein Rückantwortblatt, mittels dessen er der Gehaltskasse zurückmelden soll, was er in Bezug auf diesen Posten unternommen hat bzw. was das Ergebnis war.

Wozu braucht die Gehaltskasse diese Rückmeldungen?

Diese Rückmeldungen dienen zweierlei Zwecken. Einerseits erfährt die Gehaltskasse in relativ vielen Fällen erstmals auf diesem Weg davon, dass ein als offen gemeldeter Posten inzwischen besetzt ist. Andererseits sind diese Rückmeldungen wichtig, damit sich die Gehaltskasse ein Bild über die Ernsthaftigkeit der Postensuche des Dienstnehmers machen kann. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen der Gehaltskasse an Dienstnehmer aus dem Titel Stellenlosigkeit ist nämlich deren Arbeitsfähigkeit und vor allem Arbeitswilligkeit.

Stellenlose Mitglieder/stellensuchende Mitglieder – ist das gleichbedeutend?

Nein, als stellenlos bezeichnen wir jene Mitglieder, die über kein aufrechtes Dienstverhältnis verfügen – unabhängig davon, ob sie auch staatliches Arbeitslosengeld beziehen oder nicht. Stellensuchende verfügen über ein aufrechtes Dienstverhältnis und suchen entweder anstatt dieses oder zusätzlich zu diesem ein anderes/weiteres Dienstverhältnis.

Welche Leistungen für stellenlose Mitglieder gibt es?

Stellenlose Mitglieder, die staatliches Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten, können von der Gehaltskasse eine zusätzliche Stellenlosenunterstützung beziehen. Um Stellenlosenunterstützungen muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende der Stellenlosigkeit angesucht werden, ansonsten ist eine Gewährung ausgeschlossen. Die Gehaltskasse kann für stellenlose Mitglieder die Kosten für EDV-Kurse beim WIFI oder vergleichbaren Veranstaltern sowie die Kosten für apothekenspezifische EDV-Kurse übernehmen. Weiters können Zeiten der Stellenlosigkeit auf Ansuchen im Nachhinein gegen einen sehr niedrigen Anrechnungsbetrag auf die Vorrückung in höhere Bezüge angerechnet werden. Voraussetzung für diese Leistungen ist, dass der Dienstnehmer bei der Stellenvermittlung der Gehaltskasse vorgemerkt ist/war (die “Vormerkung” bei einer Landesgeschäftsstelle der ÖAK reicht nicht !!) und arbeitsfähig sowie arbeitswillig war.

Vermittelt die Gehaltskasse nur Dauerstellen?

Nein, ganz im Gegenteil. Neben Dauerstellen vermittelt die Gehaltskasse natürlich auch kurzfristige Kranken- und Urlaubsvertretungen und sonstige befristete Dienstverhältnisse.

Wie geht die Gehaltskasse in dringenden Notfällen vor?

Bei dringenden Notfällen handelt es sich praktisch immer darum, dass ein alleinarbeitender ApothekerIn plötzlich erkrankt oder sonst wie verhindert ist und sofort ein Vertreter benötigt wird. In solchen Fällen nimmt die Stellenvermittlung telefonisch Kontakt mit in Frage kommenden Dienstnehmern auf und versucht so, möglichst rasch einen Vertreter für den Betrieb zu finden. Das gelingt in solchen Fällen in der Regel auch binnen weniger Stunden.

Können stellensuchende Dienstnehmer ihre Dienste auf der Homepage der Gehaltskasse anbieten?

Ja, allgemein berufsberechtigte ApothekerInnen und AspirantenInnen haben die Möglichkeit, ihre Dienste im Intranet auf der Homepage der Pharmazeutischen Gehaltskasse anzubieten. Dieses Angebot steht Personen zur Verfügung, die bei der Stellenvermittlung der Pharmazeutischen Gehaltskasse für die Vermittlung von Vertretungen oder Aspirantenstellen vorgemerkt sind.

Stellenlose Personen für Dauerposten werden nicht direkt an stellensuchende Betriebe weitergegeben. Es soll die persönliche Schutzatmosphäre der stellenlosen Apotheker gewahrt werden.

Durch die Veröffentlichung im Intranet der Pharmazeutischen Gehaltskasse ist sichergestellt, dass nur ApothekerInnen Zugriff auf diese Informationen haben.

Die zur Verfügung gestellten Daten stammen aus den Datenbeständen der Pharmazeutischen Gehaltskasse und sind daher immer auf dem aktuellsten Meldestand. Die Freischaltung der Daten erfolgt durch die Stellenvermittlung der Gehaltskasse im Rahmen eines Vermittlungsauftrages.

Veröffentlicht können folgende Daten werden:

Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, angebotenes Dienstausmaß, Zeitraum

Die Veröffentlichung kann jederzeit innerhalb eines Tages zurückgezogen werden. Ein Telefonanruf oder eine E-Mail-Nachricht an die Stellenvermittlung genügt.

Nähere Informationen:

E-Mail: office@gk.or.at
Tel.: +43 1 40414-222

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